Forderung & Vollstreckung

Alles rund um Fachliteratur für ReNo's, das nicht in die Unterbereiche hier passt.
Ernie

#1

25.02.2008, 08:45

Ich habe soeben ein Anforderungscoupon hinsichtlich einer im DeutscherAnwaltVerlag erscheinenden Zeitschrift "Forderung & Vollstreckung" erhalten.

Bevor ich ein Probeabo anfordere, hätte ich gern mal gewußt, ob jemand von Euch diese Zeitschrift bereits kennt und wie seine Meinung dazu aussieht!

Ist sie mit JurBüo zu vergleichen?
Kimmy

#2

25.02.2008, 08:55

Ich kenne die Zeitschrift zwar nicht, ABER: JurBüro hat ja nicht nur Forderung und Vollstreckung, sondern auch Kostenrecht und RVG beinhaltet. Außerdem beziehen die Rechtspfleger die Zeitschrift JurBüro und deshalb finde ich persönlich es auch besser, diese Zeitschrift zu beziehen, damit man deren Argumente nachvollziehen kann.
StineP

#3

25.02.2008, 09:35

Wenn du ne gute Vollstreckungszeitschrift willst, dann empfehle ich dir: Vollstreckung effektiv..
Ernie

#4

28.04.2008, 21:05

Ich habe das Probeabo (2 kostenlose Exemplare) angefordert und muss leider sagen: Wer das JurBüro bezieht, benötigt die Zeitschrift "FoVo" nicht!
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butterflybabe
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#5

29.04.2008, 09:15

Ich würde dir auch JurBüro empfehlen. DIe andere Zeitschrift sagt mir nicht gerade zu.

Ansonsten natürlich die NJW. Die ist eigentlich Pflicht.
Gina

#6

29.04.2008, 11:34

Ich hatte die ersten beiden Probehefte und hab dankend abgesagt. Mir hat das Heft nicht wirklich zugesagt. Die Beiträge sind irgendwie zu "anwaltslike" - "Wir sind ganz besonders clever". Ich mag es nicht.
Gast

#7

29.04.2008, 11:40

NJW ist nur für Anwälte pflicht... für ReFa's ist die freiwillig.. wer sich des Anwaltsgequassel anhören will... :senf
herzi
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#8

06.05.2008, 20:33

Wenn man einen mandanten außergerichtlich vertretetet und er dann nach abschluss der sache die kostenrechnung nicht bezahlt, kann man dann nur einen mahnbescheid beantragen damit man die kosten dann später noch bekommt?

Wenn ein mdt eine sache,die gerichtlich war,nicht zahlt, kann man ja diesen kfa nach § 11 machen, dann bekommt manja den kfb, schickt man diesen dann dem Mdt mit dem hinweis dass er zahlen soll und wenn er das nicht tut kann man doch nach 2 wochen vollstrecken oder so oder??
Kimmy

#9

06.05.2008, 20:44

@herzi: Dies hier ist der falsche Thread für Deine Frage, hier geht es um Literatur... Aber ganz kurz: Wenn Ihr Mdt. außergerichtlich vertretet müsst ihr MB machen, gerichtlich KfB nach § 11 RVG. Ist schon richtig, wie Du denkst.
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Pepsi
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#10

06.05.2008, 20:45

ähm Herzchen, ich würd mal sagen, du bist im falschen Thread...

aber ich beantworte es dir trotzdem gerne: 1. ja nur MB
2. auch richtig, allerdings schickst du dem Mandanten nur ne Kopie, das Original brauchste ja zur späteren Vollstreckung ;-)
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