beA - Aktuelle Streitigkeiten

In diesen Bereich gehören alle sonstigen Fragen zu Computer / EDV, die nicht in einen der software-spezifischen Bereiche passen.
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RechtsKnecht
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#1

25.02.2016, 11:39

Ich habs zwar nicht verbrochen, aber ich schäme mich gerade schwerstens fremd. Hoffentlich bekommt das die allgemeine Bevölkerung nicht so mit...

"Die erste mündliche Verhandlung über die Anträge von zwei Anwälten, das besondere elektronische Anwaltspostfach für sie nicht empfangsbereit zu schalten, endete am Mittwoch mit einem Vergleich. Für die BRAK vermutlich ein Glücksfall."
Quelle: Legal Tribune Online

"Vor dem AGH Berlin geht es am Mittwoch um die ersten Klagen gegen das beA. Auch sonst hat die BRAK nicht nur technische Probleme, die BNotK stoppt die Produktion der beA-Karten und das BMJV prescht erst vor und rudert dann zurück."
Quelle: Legal Tribune Online


Dazu dann auch noch das Logo!
Butterblume
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#2

25.02.2016, 11:58

Es ist einfach nur peinlich!!!!

Genügend Zeit war ja wohl da, um sich darauf einzustellen! :patsch :motz *Kopfschüttel*
Pitt
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#3

25.02.2016, 12:38

Die von der BRAK ins Feld geführte "passive Nutzungspflicht" finde ich schon bemerkenswert. Das ist in etwa so, als ob ich ungewollt einen verplombten Briefkasten vor die Tür gestellt bekomme, den ich aber auf keinen Fall aufbrechen darf und an dem auch nur ein einziger Briefträger Zustellungen vornehmen könnte, der aber gerade mit einem doppelten Beinbruch flachliegt und bei dem niemand weiß, wann er einsatzbereit ist. Trotzdem soll ich täglich kontrollieren, ob in dem Briefkasten was drin ist, weil es theoretisch doch passieren könnte, dass sich da was drin verirrt und der Anwalt dann haftungsrechtlich die A...karte gezogen hat. :augenreib Dazu noch der Rechtsstreit um das Logo, das sehr auffällige Ähnlichkeiten mit dem der Softwarefirma aufweist. Das hätte doch jemandem auffallen müssen? Eine einfache Markenrecherche vorab hätte gereicht. Ich frage mich immer häufiger, wer eigentlich bestimmt, ob jemand dazu befähigt ist, ein bestimmtes Gesetzesvorhaben umzusetzen oder ob das schlicht nach Versuch und Irrtum abläuft. Vielleicht ziehen die auch einfach Streichhölzer. Es ist einfach nur frustierend, dass da offensichtlich immer noch nicht die Einsicht eingekehrt ist, vielleicht erst in Ruhe die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die Beta-Version zu testen, dann die Nutzer ins Boot zu holen und nach einer weiteren z. B. 3-monatigen Testphase noch mal zu gucken, ob es läuft oder noch Änderungen vorzunehmen sind.
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icerose
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#4

25.02.2016, 14:40

RechtsKnecht hat geschrieben:Hoffentlich bekommt das die allgemeine Bevölkerung nicht so mit...
das hoffe ich auch :roll: :roll: :roll:

das Logo ist aber was einfallslos - für mich ganz offensichtlich fast eine Kopie - DIE sollten sich schämen :!:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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skugga
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#5

25.02.2016, 14:46

Pitt hat geschrieben:Die von der BRAK ins Feld geführte "passive Nutzungspflicht" finde ich schon bemerkenswert. Das ist in etwa so, als ob ich ungewollt einen verplombten Briefkasten vor die Tür gestellt bekomme, den ich aber auf keinen Fall aufbrechen darf und an dem auch nur ein einziger Briefträger Zustellungen vornehmen könnte, der aber gerade mit einem doppelten Beinbruch flachliegt und bei dem niemand weiß, wann er einsatzbereit ist. Trotzdem soll ich täglich kontrollieren, ob in dem Briefkasten was drin ist, weil es theoretisch doch passieren könnte, dass sich da was drin verirrt und der Anwalt dann haftungsrechtlich die A...karte gezogen hat. :augenreib Dazu noch der Rechtsstreit um das Logo, das sehr auffällige Ähnlichkeiten mit dem der Softwarefirma aufweist. Das hätte doch jemandem auffallen müssen? Eine einfache Markenrecherche vorab hätte gereicht. Ich frage mich immer häufiger, wer eigentlich bestimmt, ob jemand dazu befähigt ist, ein bestimmtes Gesetzesvorhaben umzusetzen oder ob das schlicht nach Versuch und Irrtum abläuft. Vielleicht ziehen die auch einfach Streichhölzer. Es ist einfach nur frustierend, dass da offensichtlich immer noch nicht die Einsicht eingekehrt ist, vielleicht erst in Ruhe die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die Beta-Version zu testen, dann die Nutzer ins Boot zu holen und nach einer weiteren z. B. 3-monatigen Testphase noch mal zu gucken, ob es läuft oder noch Änderungen vorzunehmen sind.
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#6

26.02.2016, 09:12

Ich muss sagen, dass ich mit der Nutzungspflicht an sich gar kein Problem hätte. Wir Anwälte werden (berufs-)rechtlich zu vielem gezwungen, was auch ok ist. Immerhin haben wir auf der anderen Seite auch viele Privilegien. Aber ich will Klarheit darüber, was jetzt Sache ist. Dann kann man sich auch darauf einstellen.

Wenn ich mir einen Kartenleser und eine Karte kaufen muss und dann zumindest einmal am Tag mich kurz ins beA einloggen muss, dann hab ich damit kein Problem. Ich muss auch jeden Tag beim Fax (das man als Anwalt haben muss) schauen, ob was gekommen ist. Ich muss auch jeden Tag meine Post prüfen. Das beA ist auch nicht wirklich schwerer zu kontrollieren. Aber das ganze hin und her ist einfach nur unwürdig.


Gut, und es ist hochnotpeinlich, dass man für ein heiden Geld im Endeffekt Webmail neu erfindet. Das einzige, was man wirklich als "Neuerung" bezeichnen könnte, ist die integrierte Verschlüsselung. Das sind aber alles existierende Techniken. Mit bereits verfügbarer Software könnte man sowas im privaten Rahmen innerhalb eines Tages problemlos aufsetzen. Klar ist das beA ein Großprojekt, das entsprechende Planung, Prüfung und Logistik benötigt. Aber nach so langer Zeit und so viel aufgewandtem Geld immernoch so blank dazustehen, ist nicht akzeptabel.
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#7

15.03.2016, 15:34

Gerade im newsletter von beck online gelesen:
BRAK beschließt Widerruf des Vergleichs im Prozess um Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs

Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am 15.03.2016 beschlossen, den von der BRAK mit zwei Rechtsanwälten vor dem Anwaltsgerichtshof (AGH) Berlin wegen der Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) abgeschlossenen Vergleich zu widerrufen. Ihrer Meinung nach läuft die im Vergleich vorgesehene Selbstverpflichtung der BRAK, die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer nicht einzurichten, § 31a BRAO zuwider.
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#8

15.03.2016, 15:57

es kann sich also hinziehen....
Piratenpartei wählen nützt da auch nix
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RechtsKnecht
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#9

16.03.2016, 09:00

Yep, habs auch grad auf LTO gelesen. Hier der Link: http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/ ... arttermin/

Ich mein, seien wir mal ehrlich. Wenn das Gericht zu der Auffassung kommt, dass eine Nutzungspflicht nicht besteht, wird eine Nutzungspflicht gesetzlich geregelt werden.
Die sollten sich lieber darum kümmern, dass das beA nicht so ein Desaster wird wie das EGVP.
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#10

16.03.2016, 09:33

Ich habe bei meiner derzeitigen Kammer mal vorsichtig gefragt, ob die sogenannte Kammerumlage zur Finanzierung des beA trotzdem erhoben wird. Wird sie! Also damit kann ich mich nicht anfreunden. Ich bezahle doch nicht für eine Leistung, die ich nicht nutzen kann.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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