Re: beA - Stellungnahme Justizministerium
Verfasst: 12.02.2016, 11:27
Hab ich schon irgendwie befürchtet. Ohne die passive Nutzungspflicht kann man das Ding aber leider (zumindest im ländlicheren Raum) in die Tonne treten.
Wenn man als RA zur Nutzung nicht verpflichtet ist, wird sich hier außer mir niemand einen Zugang holen.
Ergebnis: Man zahlt gezwungenermaßen für etwas, was niemand nutzt und von dem man daher auch keinen Mehrwert hat. Die Portokosten bleiben trotzdem bestehen. Wobei natürlich ein ziemlich ordentlicher Teil der Portokosten ohnehin für Briefe an Mandanten und (nicht anwaltlich vertretene) Gegner anfallen, die durch das beA natürlich nicht reduziert werden können.
*seufz*
Wenn man als RA zur Nutzung nicht verpflichtet ist, wird sich hier außer mir niemand einen Zugang holen.
Ergebnis: Man zahlt gezwungenermaßen für etwas, was niemand nutzt und von dem man daher auch keinen Mehrwert hat. Die Portokosten bleiben trotzdem bestehen. Wobei natürlich ein ziemlich ordentlicher Teil der Portokosten ohnehin für Briefe an Mandanten und (nicht anwaltlich vertretene) Gegner anfallen, die durch das beA natürlich nicht reduziert werden können.
*seufz*