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Re: beA - Stellungnahme Justizministerium

Verfasst: 12.02.2016, 11:27
von RechtsKnecht
Hab ich schon irgendwie befürchtet. Ohne die passive Nutzungspflicht kann man das Ding aber leider (zumindest im ländlicheren Raum) in die Tonne treten.
Wenn man als RA zur Nutzung nicht verpflichtet ist, wird sich hier außer mir niemand einen Zugang holen.

Ergebnis: Man zahlt gezwungenermaßen für etwas, was niemand nutzt und von dem man daher auch keinen Mehrwert hat. Die Portokosten bleiben trotzdem bestehen. Wobei natürlich ein ziemlich ordentlicher Teil der Portokosten ohnehin für Briefe an Mandanten und (nicht anwaltlich vertretene) Gegner anfallen, die durch das beA natürlich nicht reduziert werden können.

*seufz*

Re: beA - Stellungnahme Justizministerium

Verfasst: 13.02.2016, 19:37
von Kanzleihund
Zum Glück hatte ich mich noch nicht angemeldet. Grund war der bevorstehende Kanzleiwechsel.

Wir hatten eine von der Kammer organisierte Info-Veranstaltung. Viele der Kollegen (ländliches Grenzgebiet) haben nur den Kopf geschüttelt. Die Dame von RAM (keine Ahnung wieso von RAM) hat nämlich als erstes mal erklärt, dass wir uns alle mit unserem Provider in Verbindung setzen müssen. Die normale Upload-Geschwindigkeit reicht nicht. Ich glaube, in der Gegend ist man überhaupt froh, im Internetzeitalter angekommen zu sein. Darüber hinaus sollen Anlagen zum Schriftsatz nur eine begrenzte Größe haben dürfen :vogel ! In meinem Fachgebiet habe ich teilweise 200 - 300 Anlagen! Spätestens da habe ich für mich beschlossen, dass ich das besondere Anwaltspostfach nur nutze, wenn man mich mit vorgehaltener Pistole dazu zwingt!