FIBU Buchen USt-pflichtige Auslagen
Aber wenn ihr mal ´ne Betriebsprüfung bekommt, dann müsstet ihr damit spätestens anfangen!
Ach, ich bin da nicht ängstlich
Außerdem gibt's die aktuelle Gesetzeslage nicht erst seit gestern und heute.
Wenn die vom F-Amt wollten, und das tatsächlich so als zu handhaben betrachten, könnten die ja auch genausogut verlangen, daß wir rückwirkend alles mögliche korrekturbuchen und nachberechnen.
Würde ich denen auch noch zutrauen.
Im Ergebnis sage ich:
Ruhig Blut, nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Wir haben schon viele schwachsinnige Gesetze und Formvorschriften überlebt, wir werden auch diesen Unsinn in die Praxis umsetzen und dem Herrn Finanzminister das Staatssäckel noch ein wenig mehr füllen.
Ich warte übrigens auf den Tag, da mir das F-Amt eine Überwachungskamera in den Rücken hängt, und ein F-Beamter mich online beim Buchen kontrolliert, daß ich mich auch ja nicht vertippe. Könnte ja passieren, daß dem Staat 0,02 € Mehrwertsteuer durch die Lappen gehen, das muß dringend vermieden werden
Ooops, ich fange schon wieder an, mich über Papa Staat's Abzockerei aufzuregen
Außerdem gibt's die aktuelle Gesetzeslage nicht erst seit gestern und heute.
Wenn die vom F-Amt wollten, und das tatsächlich so als zu handhaben betrachten, könnten die ja auch genausogut verlangen, daß wir rückwirkend alles mögliche korrekturbuchen und nachberechnen.
Würde ich denen auch noch zutrauen.
Im Ergebnis sage ich:
Ruhig Blut, nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Wir haben schon viele schwachsinnige Gesetze und Formvorschriften überlebt, wir werden auch diesen Unsinn in die Praxis umsetzen und dem Herrn Finanzminister das Staatssäckel noch ein wenig mehr füllen.
Ich warte übrigens auf den Tag, da mir das F-Amt eine Überwachungskamera in den Rücken hängt, und ein F-Beamter mich online beim Buchen kontrolliert, daß ich mich auch ja nicht vertippe. Könnte ja passieren, daß dem Staat 0,02 € Mehrwertsteuer durch die Lappen gehen, das muß dringend vermieden werden
Ooops, ich fange schon wieder an, mich über Papa Staat's Abzockerei aufzuregen
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Hallo,
hier ist, was die RAK Stuttgart zur Gesetzeslage meint - vielleicht hilft Euch das weiter?
http://www.rak-stuttgart.de/230.html?&t ... 57f29ec369
Schönes WE, Renate
hier ist, was die RAK Stuttgart zur Gesetzeslage meint - vielleicht hilft Euch das weiter?
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- koffeinkonsumentin
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ich buche die auch noch nicht mit mwst., auch wenn ich jedes mal danach ein schlechtes gewissen habe. andererseits kommt es mir einfach falsch vor.
chefin wollte noch mit dem stb reden.
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alle RA Micro Nutzer sollten sich mal das Video dazu angucken (zu finden im E-Learning Center)
dort erklärt Frau George genau, was man machen muss und welche Auslagen wie gebucht werden müssen
dort erklärt Frau George genau, was man machen muss und welche Auslagen wie gebucht werden müssen
ja und zwar ist es wie folgt und es gibt zwei Varianten wie man dies am besten macht:
1. Entweder man bucht dies über die Stapelbuchung z. B 12,00 € für Akteneinsicht ins Journal natürlich ohne Mwst und ins Aktenkonto mit für die Weiterberechnung an den Mandanten als Honorarauslagen ( Buchungsart). Im Aktenkonto stehen dann die 14,28 € (brutto Betrag) in der Gebührenspalte!
2. Die zweite Variante geht über die Buchung ins Aktenkonto. Hier schlage ich aber auch vor, dass man sich die e-Learnings anschaut und hierzu eventuell sich mit RA-MICRO in Verbindung setzt.
1. Entweder man bucht dies über die Stapelbuchung z. B 12,00 € für Akteneinsicht ins Journal natürlich ohne Mwst und ins Aktenkonto mit für die Weiterberechnung an den Mandanten als Honorarauslagen ( Buchungsart). Im Aktenkonto stehen dann die 14,28 € (brutto Betrag) in der Gebührenspalte!
2. Die zweite Variante geht über die Buchung ins Aktenkonto. Hier schlage ich aber auch vor, dass man sich die e-Learnings anschaut und hierzu eventuell sich mit RA-MICRO in Verbindung setzt.
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ich kenne bisher nur die Variante dass man eben ein extra Konto anlegt (für die die die Buchhaltung mit RA M machen..) und dann -meinetwegen die 12 €- ins Kostenblatt einträgt, so dass es bei der nä Abrechnung automatisch als Honorarauslagen in die Rg mit einbezogen wird
so hats Frau George erklärt..
@epicrates: wenn man es wie unter 1. beschrieben macht, wie kommen dann die 12 (oder 14,28) in die Rg?? bzw in die OP-Liste?!
so hats Frau George erklärt..
@epicrates: wenn man es wie unter 1. beschrieben macht, wie kommen dann die 12 (oder 14,28) in die Rg?? bzw in die OP-Liste?!
Also, wir lassen alles von nem Steuerbüro machen und die buchen auch ohne.
Wenn du ein Ausgabesachkonto im 49-iger Bereich angelegt hast und über die Fibu gehst bei Betrag 12,00 € einträgst und hier die Buchungsart Y Honorarauslagen wählst, blockt ein Fenster auf, da kannst du sagen, dass du ins Journal ohne Mwst buchen willst, weil du die Mwst ja auch nicht verauslagt hast und ins Aktenkonto mit Mwst buchen willst und er bucht automatisch 12€ + Mwst= 14,28.epicrates: wenn man es wie unter 1. beschrieben macht, wie kommen dann die 12 (oder 14,2 in die Rg?? bzw in die OP-Liste?!
Du machst bei euch nicht die Buchhaltung denke ich?
Hallo. Bin neu hier.
Also ich habe die neuen Regelungen im Deubner gelesen und in der ReFaZ war ja jetzt auch n Beitrag dazu drin. Werde also die nächsten Rechnungen damit anfangen. Die Frage ist nur, wie ich die Sachen in der Rechnung dann beim Erstellen der Kostenrechnung eingebe...
Liebe Grüße
Sandra
Also ich habe die neuen Regelungen im Deubner gelesen und in der ReFaZ war ja jetzt auch n Beitrag dazu drin. Werde also die nächsten Rechnungen damit anfangen. Die Frage ist nur, wie ich die Sachen in der Rechnung dann beim Erstellen der Kostenrechnung eingebe...
Liebe Grüße
Sandra