elektr. HR-Anm: Kauf- u. Abtretungsvertr. v. GmbH-Anteilen

In diesen Bereich gehören alle sonstigen Fragen zu Computer / EDV, die nicht in einen der software-spezifischen Bereiche passen.
Gast

#1

12.06.2007, 13:10

Hallo an Alle!

Ich darf mich ab sofort auch mit diesem Thema beschäftigen und bin prompt auf folgendes Problem gestossen:

Es wurde eine Gesellschafterversammlung abgehalten und folgendes beschlossen:

1. Kauf- und Abtretungsvertrag von GmbH-Geschäftsanteilen
2. Abberufung und Neubestellung des Geschäftsführers.

Punkt 2 ist mir insoweit klar.
Allerdings, wie nehme ich den 1. Punkt am besten über xNotar auf? Kann mir da jemand helfen?
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Pepsi
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#2

12.06.2007, 13:57

wie meinst du das aufnehmen? meinst du was du schreiben sollst, was du anmelden willst oder wie du die datei aufnimmst?!
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Julie
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#3

12.06.2007, 14:03

Ich denke mal, sie meint, was sie dort anmelden bzw. zu schreiben soll. Bisher habe ich einen Kauf- und Abtretungsvertrag dem Gericht nur angezeigt, also würde ich ganz einfach die Abberufung und Neubestellung des GF anmelden und in dem Fenster, das ganz am Anfang kommt (wo mein einen Text an das Gericht schreiben kann) schreiben, dass hiermit die Abtretung angezeigt wird.
[b]Lg, Julie[/b]
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Lena
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#4

12.06.2007, 14:12

@Julie Das mit dem ersten Fenster (Bemerkungen) ist keine gute Idee.
Die Gerichte sind nicht verpflichtet dieses Feld zu lesen, und manche können es auch gar nicht...
Deshalb einfaches Anschreiben ans Gericht: Hiermit wird angezeigt XY hat mit Wirkung zum *** an ZX Anteil von € ... abgetreten. Das ganze dann einscannen und als Anlage mitschicken.
Liebe Grüße
Lena

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Pepsi
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#5

12.06.2007, 14:31

danke Lena, hatte das neulich auch und hab einfach bei der Anmeldung vorne die Leute eingetragen, einmal GS und einmal GS der austritt.. denke die haben das kapiert..
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#6

12.06.2007, 15:06

Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (GmbH) werden nicht in das Handelsregister eingetragen, es ist also gar nichts anzumelden.
Deshalb wirst du einen solchen Fall in xNotar auch nicht finden.

Gem. § 40 GmbHG hat der Notar die Beurkundung eines Vertrages über die Abtretung von Geschäftsanteilen dem Registergericht anzuzeigen, die Geschäftsführer haben eine Liste der Gesellschafter einzureichen.
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Lena
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#7

12.06.2007, 15:58

Aber auch die Anzeige ist elektronisch einzureichen.
Anmeldefall "Sonstige VOrgänge/Mitteilungen" - also der Auffangfall... und dann weiter wie ich eben schonmal geschrieben hab...

Lena hat geschrieben: Deshalb einfaches Anschreiben ans Gericht: Hiermit wird angezeigt XY hat mit Wirkung zum *** an ZX Anteil von € ... abgetreten. Das ganze dann einscannen und als Anlage mitschicken.
Liebe Grüße
Lena

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#8

12.06.2007, 16:38

Hallo an Alle!

Danke für die vielen Zuschriften. Nach einem halben Nervenzusammenbruch habe ich einfach bei der Notarkammer angerufen... die hat mich auch noch prompt mit dem Geschäftsführer der Notarkammer verbunden *mein gott ,was war mir das peinlich* Er war aber sehr nett und hat mir dann auch entsprechend weitergeholfen...

Wie "Revisor" schon geschrieben hat, gibt es ein entsprechendes Fenster/Feld bei xNotar nicht, da diese Abtretung der Geschäftsanteile das Handelsregister so im einzelnen nichts angeht (wer für wieviel was kauft oder übertragen bekommt)... D. h. ich hätte lange danach suchen können :oops:

Jedenfalls bin ich jetzt schonmal etwas schlauer...

Und nochmal ein großes
:thx
Gast

#9

12.06.2007, 16:43

Also ich werde jetzt diese beurkundete Gesellschafterversammlung dem Gericht zur Kenntnis beifügen, was ich laut meines Gesprächs mit meinem heutigen Lebensretter (Herr Gläser, Geschäftsführer der Notarkammer Berlin) so gesehen nicht müsste, aber da in meinem Fall hier auch sämtliche Geschäftsführer abberufen, neu bestellt wurden und die GmbH-Geschäftsanteile auch anteilig verkauft wurden, ist es für das Gericht einfacher, den Vorgang nachzuvollziehen...
Zuletzt geändert von Gast am 12.06.2007, 16:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Lena
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#10

12.06.2007, 16:45

Das würde ich nicht machen!!!

Wenn dann nur den auszugsweisen Beschluss wegen dem Geschäftsführerwechsel!
Weil alles was elektr. eingereicht wird wird normalerweise auch zur Veröffentlichung freigegeben und ist dann für jedermann unter www.handelsregister.de künftig abrufbar - und da würden sich die Firen schön bedanken wenn jeder die Abtretungsverträge sehen könnte und sieht welche Kaufpreises dann gezahlt werden...

P.S. Für die Anzeige nach § 40 musst du trotzdem den AUffangfall als Anmeldefall wählen... und halt ein Anschreiben wo du die Abtretung anzeigst als Anlage beifügen.
Liebe Grüße
Lena

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