Storno Gebührensollstellung

In diesen Bereich gehören alle sonstigen Fragen zu Computer / EDV, die nicht in einen der software-spezifischen Bereiche passen.
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Silvia
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#1

23.05.2007, 15:16

Hallo, :meld

in einem Aktenkonto sollte ich heute vormittag die nachstehende Gebühr stornieren:

- 200,00 (§ 3309 Zwangsvollstreckung; ohne RG-Nr., falsche Rechnung,
die daher nicht an Mdt. geschickt wurde)

Ich habe über Kostensollstellung über diesen Betrag ein Storno Gebührensollstellung gemacht.

Aus Versehen habe ich leider noch ein Storno gemacht, da in dieser Sache mehrere ZV-Gebühren im Aktenkonto gebucht waren und ich etwas verwechselt habe.

Daher wurde diese Gebühr jetzt 2 x storniert.


Wie geht das wieder rückgängig ? Wer kann mir helfen ? :oops:
Bambi

#2

23.05.2007, 15:29

Ich storniere nie, ich erstelle immer ne Gutschrift.. ..daher weiß ich das leider nicht genau.. ..würde aus dem Bauch heraus aber sagen, dass Du den Betrag im Aktenkonto als Sollstellung buchst. Also Aktenkonto/Buchen (Einzelbuchung nur auf Aktenkonto) und dann als RA/Notarkosten den erneut Betrag eingibst. Aber vielleicht weiß jemand noch ne andere Möglichkeit?

Gutschriften machst Du über Gebühren/Kosten, dann Fakturierung und Gutschrift.. ..Aktennummer eingeben, übernehmen..

L.G. Bambi
Bärchen

#3

23.05.2007, 18:57

Seit neuestem gilt: Wenn eine Rechnungsnummer vergeben wurde, müssen Gutschriften erteilt werden. Es darf nicht mehr storniert werden.

Leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen, da mein Chef die Buchhaltung macht und ich damit keinerlei Erfahrung habe, außer das, was er mir ab und zu mal sagt
unni

#4

23.05.2007, 19:05

Die Gebühr kann einfach mit dem Datum des Entstehens wieder reingebucht werden...

Eine Gutschrift ist nicht nötig, da ja keine Rechnungsnummer vergeben wurde... Musst aber auf alle Fälle kontrollieren, ob nicht beim Stornieren eine Rechnungsnummer vergeben wurde, das macht RA-Micro seit ner Zeit so.

Wir notieren uns dann die vergebene Rechnungsnummer und vergeben die dann bei der nächsten Kostennote manuell... Auch wenn RA-Micro behauptet, dass nur noch gutgeschrieben werden darf - stimmt ned! Is alles mit StB und Finanzamt abgeklärt.

Ich finds persönlich doof, für ne Gebühr, die nicht mehr anfällt (z. B. gebuchte MB-Geb. wenn streitiges Verfahren), eine Gutschrift zu erstellen und die - lt. RA-Micro - dann auch noch an Mdt. zu verschicken! Da würden dann alle anrufen und nachfragen, wann ihnen das Geld der "Gutschrift" denn zuginge. Hilfe...
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#5

23.05.2007, 19:20

unni :zustimm Gutschriften mach ich nur für Rg mit Nr.

du kannst entweder wie schon beschrieben die Gebühr neu buchen oder ne Korrekturbuchung machen.. ääähm geht glaub ich in der FiBu bei Einzelbuchung
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Silvia
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#6

24.05.2007, 16:04

Hallo,

woher weiss man denn, dass bei der Stornierung eine Rechnungs-Nummer vergeben wurde?

Macht RA-Micro das jetzt immer?

Ich dachte, nur Gutschriften erhalten eine RG-Nr.

Da müsste ich aber auch noch andere Stornierungen überprüfen.

Und nur falls eine RG-Nr. vergeben wurde, muss man diese RG-Nr. dann manuell eingeben, oder ?

Diese erscheint dann aber nicht in der OP-Liste!

:nachdenk :meld
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#7

24.05.2007, 20:49

das siehst du daran, dass du bei einem einfachen Storno (keine Gutschrift) ja keinen Beleg bekommst und wenn du die nä Rg erstellst, bekommt die die nä Nr.. heftest du diese Rg dann in deinen RG Ordner, wirst du feststellen, dass eine Nr zwischen der letzten Rg und der jetzigen fehlt ;-)
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#8

24.05.2007, 20:51

Silvia hat geschrieben:Und nur falls eine RG-Nr. vergeben wurde, muss man diese RG-Nr. dann manuell eingeben, oder ?

Diese erscheint dann aber nicht in der OP-Liste!

:nachdenk :meld
1. verstehe ich nicht.. wie manuell eingeben?! wenn du einen Storno machst oder eine GUtschrift, wird diese Buchung im Aktenkonto mit einer "Rg Nr" versehen.. nix manuell eingeben, läuft alles fortlaufend

2. in der OP-Liste erscheinen logischerweise nur Rg wenn sie denn noch nicht bezahlt sind (OP heißt ja Offene Posten..)
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Silvia
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#9

24.05.2007, 22:38

Hallo,

ich nehme Bezug auf die letzte Antwort von Unni:

Ich soll bei einer Stornierung überprüfen, ob nicht doch eine RG-Nr. vergeben wurde. Daher meine Frage.

Wenn ich doch über Kostensollstellung - Storno Gebührensollstellung (AltGr Y) z. B. eine ZV-Gebühr (ohne RG-Nr.) storniere, wird dafür eine RG-Nr. vergeben? Ich dachte, nur bei Gutschriften.

Müsste ich dann auch Kopien dieser Stornos abheften, wegen dem Finanzamt? :meld
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#10

25.05.2007, 08:22

Pepsi hat geschrieben:das siehst du daran, dass du bei einem einfachen Storno (keine Gutschrift) ja keinen Beleg bekommst und wenn du die nä Rg erstellst, bekommt die die nä Nr.. heftest du diese Rg dann in deinen RG Ordner, wirst du feststellen, dass eine Nr zwischen der letzten Rg und der jetzigen fehlt ;-)
also ich handhabe es bisher so, falls ich mal einen Storno mache, dann ignoriere ich die fehlende Nr..

geht das denn überhaupt, dass man die "fehlende" Nr bei der nä Rg Erstellung manuell eingibt.. kommt dann nicht die automatische Rg Nr Vergabe durcheinander?
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