Forderungskonto Mandantwin
Verfasst: 30.03.2011, 15:06
Hallo!
Hab in einer Kanzlei neu angefangen und die arbeiten mit Mandantwin. Ich mache dort das Kostenrecht und die ZV.
Ich hab hier jedoch Probleme ein Forderungskonto anzulegen. Ich weiß, dass ich die Hauptforderung und die Nebenkosten dort eintragen kann. Wenn ich jetzt RA-Gebühren mit reinnehmen möchte ohne eine Rechnung an Mandant zu stellen, wie gebe ich die ein, dass diese nicht im Aktenkonto verbucht werden? Und wie mache ich das, wenn ich dem Mandanten eine Rechnung stelle, dass diese nicht ins Foko gebucht wird, wenn ich dort die RA-Gebühren schon vorher reingenommen habe?
Chef sagt, dass ich die Akte irgendwie in eine Zwangsvollstreckungsakte umändern kann?
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte!!
Hab in einer Kanzlei neu angefangen und die arbeiten mit Mandantwin. Ich mache dort das Kostenrecht und die ZV.
Ich hab hier jedoch Probleme ein Forderungskonto anzulegen. Ich weiß, dass ich die Hauptforderung und die Nebenkosten dort eintragen kann. Wenn ich jetzt RA-Gebühren mit reinnehmen möchte ohne eine Rechnung an Mandant zu stellen, wie gebe ich die ein, dass diese nicht im Aktenkonto verbucht werden? Und wie mache ich das, wenn ich dem Mandanten eine Rechnung stelle, dass diese nicht ins Foko gebucht wird, wenn ich dort die RA-Gebühren schon vorher reingenommen habe?
Chef sagt, dass ich die Akte irgendwie in eine Zwangsvollstreckungsakte umändern kann?
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte!!