elektronische Schriftsatzeinreichung

In diesen Bereich gehören alle sonstigen Fragen zu Computer / EDV, die nicht in einen der software-spezifischen Bereiche passen.
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Schlumpf71
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#1

25.02.2011, 12:40

Ich brauche mal wieder Hilfe,

mein Chef ist auf die tolle (doch wirklich) Idee gekommen, Schriftsätze ab sofort per EGVP an die Gerichte zu übersenden. Jetzt mein Problem: Muss mein Chef diesen Schriftsatz noch unterzeichnen oder reicht die Signatur dafür aus? Wie signiere ich eine PDF-Datei? Wenn ich den Schriftsatz als Anhang beifüge, reicht es dann auch, wenn ich die Nachricht nur allgemein signiere? Ich muss dazu sagen, dass hier "nur" mit Word gearbeitet wird.

Also, ich steh grad irgenwie auf dem Schlauch! :oops:
Jany_Stilo
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#2

25.02.2011, 12:47

Hast du mal beim Gericht angerufen? Würde einfach mal Fragen, was die sagen.

Meiner Meinung nach muss dein Chef die Schriftsätze vorher unterschreiben. Würde heißen, ausdrucken, unterschreiben und wieder einscannen.
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Früher habe ich mich vor der Arbeit gedrückt, heute könnte ich stundenlang zuschauen!
gkutes

#3

25.02.2011, 16:09

diese signaturkarte ist doch dafür da, dass man eben nicht unterschreiben muss. Wie bei den Mahnbescheiden.
wie das technisch und praktisch jetzt geht, weiß ich (noch) nicht, da man bei uns noch keine SSe so einreichen kann
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Cherry___
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#4

26.02.2011, 19:44

gkutes hat geschrieben:diese signaturkarte ist doch dafür da, dass man eben nicht unterschreiben muss. Wie bei den Mahnbescheiden.
wie das technisch und praktisch jetzt geht, weiß ich (noch) nicht, da man bei uns noch keine SSe so einreichen kann
Hehe ich hab davon zwar auch keinen Plan, aber ich unterschreib das mal so.
Ich denk mir, da wird die Unterschrift des RA's sicher schon iwo hinterlegt sein bzw. auf der Signaturkarte!?
Dann brauch man das doch sicher nur noch ans Gericht versenden, oder?

Boah nee eye. Das ist sicher richtig praktisch - find ich zumindest. Vor allem, wenn die Frist fast abgelaufen ist.
Scheint aber echt auch nicht leicht zu raffen, wie das funktioniert. ;D
Den größten Fehler, den man im Leben machen kann,
ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen
ilo
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#5

28.02.2011, 18:17

Die Unterschrift mit der Signaturkarte hilft m.E. aber nur dann, wenn es auch die Signaturkarte des Chefs ist und er unterschreibt. Seine Karte weitergeben darf er glaube ich nicht.
Gruß, Ilona
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Soenny
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#6

28.02.2011, 18:26

Siehe 130a ZPO ;)

Und noch machen da wohl nur ganz, ganz wenige Gerichte mit, weil die technischen Voraussetzungen noch gar nicht vorliegen.
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gkutes

#7

28.02.2011, 18:46

ich nehme wohl an, dass die Threaderstellerin zum Kreise der glücklichen gehört, die das schon machen können.
@ilo - nein, ICH signiere. Wie meinen mit "karte weitergeben"??
Phantast
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#8

01.03.2011, 14:02

Das Thema ist interessant. Ich hatte schon mal beim Hersteller vom EGVP angerufen, ob das Signieren mit EGVP genügt oder das Schreiben selbst zusätzlich signiert werden muss: "Ach, das ist eine rechtliche Frage die wir so gar nicht beantworten können. In der Praxis genügt den Gerichten meistens die EGVP-Signatur. Es wird aber auch Gerichte geben denen das nicht genügt!" Tolle Auskunft! Da bleibt nur, bei "seinem" Gericht anrufen und fragen was die akzeptieren. Das müsste man wohl allein wegen der Anlagen machen. Denn man schickt ja nur ein Exemplar und die bei Gericht müssen alles x-mal ausdrucken. Wie machen die das eigentlich mit den Beglaubigungen? Na ja.

Eigentlich ja ein dickes Ding. Beim Anwalt mit viel Juchei + Kosten + Aufwand Leser, Karte etc. installiert und nun steht noch nicht einmal fest, ob man mit EGVP tatsächlich Schriftsätze einwandfrei versenden kann.

Wie macht ihr das eigentlich mit den Anlagen: Ausdrucken, K1 - Kxy draufschreiben, einscannen? (So wir). Alle Anlagen in einem Rutsch (so wir) oder jede Anlage einzeln?
RenateM
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#9

02.03.2011, 09:53

Hallo gkutes,

ilo meint sicher, dass doch die Schriftsätze vom Anwalt unterschrieben werden müssen. Die Signaturkarte und PIN ersetzen nach 130a ZPO die Unterschrift des Anwalts. Oder bist du in dem Fall die im 130a genannte "verantwortende Person"? Wenn nein, muss m. E. der Anwalt mit seiner Karte selbst unterschreiben. Dazu hab ich etwas gestöbert auch ein Urteil gefunden. Schau mal da: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1" target="blank - Zitat "Dieses Formerfordernis ist jedenfalls dann nicht gewahrt, wenn die Signatur von einem Dritten unter Verwendung der Signatur-karte des Rechtsanwalts vorgenommen wird...".

Viele Grüße,
Renate
gkutes

#10

02.03.2011, 10:01

hihi - wird das in der Praxis so gehandhabt? Schicken hier im Forum immer die Anwälte die Mahnbescheide weg? Sehr unwahrscheinlich.
ok, das macht das ganze sicher nicht richtig. Würde mich aber in dieser Hinsicht schon interessieren. Evtl sind wir ja die einzigen, die das falsch machen 8)

Dann wäre das sicherlich ein Grund, dass wir hier NICHT die SSe via EGVP übersenden werden :lol: So´n Mist
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