elektr. Signaturdatei an einen anderen Notar übersenden

In diesen Bereich gehören alle sonstigen Fragen zu Computer / EDV, die nicht in einen der software-spezifischen Bereiche passen.
Gast

#1

26.02.2007, 12:34

Ich habe da mal eine Frage, und zwar musste ich eine elektronische Signaturdatei (eine Urkunde von uns) an einen anderen Notar verschicken, damit dieser die Urkunde dann an das Registergericht weiterleiten kann.

Wie macht Ihr da so? Hattet ihr sowas schon mal?

Bei mir klappte es nämlich nicht, die Dateien in EGVP reinzubekommen. Hab sie jetzt einfach so per E-Mail verschickt, als Anhang, weiß aber nicht ob das so richtig ist oder ob es vielleicht eine andere Möglichkeit gibt um die Dateien doch über EGVP zu verschicken. Mein Chef hatte natürlich davon noch weniger Ahnung als ich :roll:

Der Mensch von der Hotline sagte, dass ich XNotar übergehen müsste und versuchen müsste, die Dateien aus dem Ordner "Signiert" in den Postfach-Ordner von EGVP zu bekommen. Das ging aber überhaupt nicht.

Was sagt Ihr dazu??
Notargehilfe

#2

26.02.2007, 12:51

Meines Wissens nach kannst du derzeit per EGVP keine Nachrichten an einen anderen Notar schicken, sondern nur an die teilnehmenden Gerichte und Behörden.

Grüße aus dem Rheinland
Gast

#3

26.02.2007, 13:10

Na dann bin ich ja schon mal beruhigt. Dachte schon, dass ich irgendwas wichtiges vergessen hätte oder sowas.

Danke für deine Antwort!
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#4

26.02.2007, 19:11

sonst würde es ja auch nicht "Gerichts- und Verwaltungspostfach" heißen ;-)

das mit der Email war schon richtig, ich hoffe nur dass du es VORHER signiert hast.. warum müsst ihr das überhaupt?
Gast

#5

27.02.2007, 07:56

Die Urkunde wurde von diesem Notar vorbereitet und wir haben sie dann beurkundet. Er hat es so in der Urkunde vorgesehen. Dann muss er die Signaturdatei nur noch an das Registergericht weiterleiten.

Ja klar, haben es natürlich vorher signiert.

Dann bin ich ja echt heil froh, dass das so in Ordnung war. Der Notar hat sich auch "noch" nicht gemeldet. Also wird es wohl ok gewesen sein.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#6

27.02.2007, 08:21

normalerweise "bearbeitet" doch der beurkundende Notar alles weitere.. hm
Gast

#7

27.02.2007, 11:38

Es ging um eine Vertragsannahme. Das Angebot hatte der andere Notar beurkundet und wollte nun beides (Angebot und Annahme) zusammen an das Gericht weiterleiten. So war das gedacht.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#8

27.02.2007, 20:34

also das interessiet mich doch jetzt mehr: was gibts denn beim Registergericht für Angebot und Annahme?
Gast

#9

28.02.2007, 07:53

Also es handelte sich um das Angebot auf Abschluss eines Geschäftsanteilsabtretungsvertrages und dieses wurde eben jetzt angenommen.
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#10

28.02.2007, 10:38

Hm, aber grad dann stellt sich mir die Frage warum die elektronisch übesandt wurde... :nachdenk
Oder reicht ihr alle Abtretungsverträge (egal ob in einer Urkunde oder mit Angebot und Annahme) zum Register ein? :shock:
Da reicht doch ne einfache Anzeige - und sollte u.a. aus Datenschutzgründen nicht zum Registergericht gelangen, weil die sonst u.U. die Urkunde zum öffentlichen Download freigeben können und das sicher nicht im Sinne der Beteiligten ist...

Oder versteh ich jetzt was falsch??
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Antworten