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Beratungshilfe

Verfasst: 23.01.2007, 09:05
von Grübchen
Guten Morgen Ihr lieben Arbeitstiere!!! Grübchen weiß nicht weiter. Es geht um Beratungshilfe. :ohmann

Sachverhalt: Mdt hatte Problem mit dem Arbeitgeber es gab Schriftverkehr und dann hat mein Cheffe mit dem Mandanten vor Ort ein Gespräch geführt mit dem Arbeitgeber und nu weiß ich nicht wie ich das abrechnen soll. :oops: Kann mir einer helfen?? LG Gruß Grübchen

Verfasst: 23.01.2007, 09:10
von Herzchen
Hattet ihr denn Klagauftrag?

Falls nicht, dann ist nur die Geschäftsgebühr angefallen.
Falls ja, wäre eigentlich nach Vorb. 3 Abs. 3 die Terminsgebühr angefallen.
Hier reicht übrigens laut Enders schon der Auftrag, es muss noch nicht einmal Klage / MB o.ä. eingereicht sein.
Im RA Micro ist unten noch eine Zeile frei, da könnte man die Terminsgebühr rein schreiben. Musst halt noch bissle text dazu.

Hoffe, konnte helfen.

Herzliche grüße

Verfasst: 23.01.2007, 10:35
von Grübchen
Sache wr etwas vertrackt. Irgendwie schon Klageauftrag aber auch nicht so wirklich. Lohnt sich nicht der Schriftverkehr der dann wieder über Monate hin und her geht für die eine Gebühr. Du hast mir also geholfen, danke, manchmal brauch man ja einfach nur einen "kleinen Schlag" auf den HInterkopf damit das Gehirn wieder einsetzt :D . Schönen Tag noch (hier scheint mal die Sonne hoffe in Böblingen auch, ist nur bitterkalt hier)

Lieben Gruß das Grübchen