Es hat zwar nicht direkt mit der Kanzlei-EDV zu tun, aber ein besserer Bereich ist mir spontan nicht eingefallen daher hier:
Wer von euch in einer Kanzlei arbeitet, in der es Filesharingmandate gibt, den könnte dieses Dokument interessieren, über das ich eben gestolpert bin:
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/HashDateien.pdf
Dort wird ausführlich untersucht und beschrieben, warum die "Hashwerte", die von den Abmahnern i.d.R. als Identifikationsmerkmal angeführt werden, kein Beweis sein sollen.
Technisch versierte RAe können daraus u.U. eine Verteidigungsstrategie basteln.
Viel Spaß bei der Lektüre der 16 Seiten
Hinweis für Filesharing-Mandate
Zahnarzt Dr. Müller? Hmmm... hoffentlich hat der vom hashen genauso viel Ahnung wie vom Plombieren
Aber danke für den Tipp!
Aber danke für den Tipp!
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You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Was er da so technisch schreibt, liest sich auf den ersten Blick zumindest mal sinnvoll, finde ich. Von daher - vllt. hilft's ja jemandem, auch wenn es auf einer komischen Domain gehostet ist