Hallo Ihr Lieben,
kurze Frage: Ich habe bei Aktenablage festgestellt, daß noch eine Gebührenforderung in Höhe von 6 Cent gegenüber dem insolventen Mandanten aussteht. Muß ich jetzt über die 6 Cent eine Gutschrift erteilen oder kann ich diese auch über irgendwo in der Buchhaltung als uneinbringliche Forderung ausbuchen?
Liebe Grüße
Sandra
Buchhaltung
Hallo,
prinzipiell müßtest du eine Gutschrift über den Betrag erteilen...
Aber das wäre echt päpstlicher als der Papst. Wenn Ihr RA-Micro habt, kannst du auch über ALT-GR / Y eine Korrekturbuchung machen. Also, wenn sich da ein Finanzbeamter dran stört...
prinzipiell müßtest du eine Gutschrift über den Betrag erteilen...
Aber das wäre echt päpstlicher als der Papst. Wenn Ihr RA-Micro habt, kannst du auch über ALT-GR / Y eine Korrekturbuchung machen. Also, wenn sich da ein Finanzbeamter dran stört...
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Korrekturbuchung? ich hätte jetzt in der FiBu "nuf auf Aktenkonto buchen" einen Storno der Gebührensollstellung gemacht. GUtschrift kannste aber auch erstellen, und ich hefte das dann nur in die Akte und in den REchnungsordner..
Geht natürlich auch. Man muß halt noch dran denken, den Wahnsinnsbetrag aus der OP zu entfernen