Das ist ja optimal. Ich habe leider kein Programm, von daher müsste ich bei jeder Abrechnungsmethode alles per Hand immer wieder neu ausrechnen.
Aber anscheinend hattest du schon Fälle, wo die Reve die Abrechnungsmethode HF Zinsen Kosten akzeptiert hat. Wir rechnen immer nach BGB ab, da der Mandant ja nicht schlechter gestellt wird.
Hat der Mdt. keine Reve zahlt er unsere Gebühren, bekommt dann zwar Geld vom Gegner, aber auch das wird ja erst auf die Kosten verrechnet, wofür er in Vorlage getreten ist.
Ich denke, es läuft auf das gleiche raus.
Teilzahlungsvereinbarung ACHTUNG bei REVE
nein hatte ich noch nicht, bis auf den kack fall hier, hatte ich solche probleme noch nicht... wir verrechnen eigentlich auch IMMER nach BGB genau deshalb hab ich ja jetzt das problem....Aber anscheinend hattest du schon Fälle, wo die Reve die Abrechnungsmethode HF Zinsen Kosten akzeptiert hat.
hmmm oder reden wir irgendwie aneinander vorbei??? also grobe zusammenfassung: da erst auf kosten verrechnet wird und die reve diese ja gezahlt hat, besteht sie auf ihr vorrecht, die zahlungseingänge des schuldners zu erhalten
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Und ich würde gerne hinter meinen Denkfehler kommen wollenImmi hat geschrieben:hmmm oder reden wir irgendwie aneinander vorbei???
Wenn der Mandant keine Reve hat, bezahlt er die Kosten aus eigener Tasche, bekommt diese durch die Ratenzahlung erstattet, hat aber auch nur seine Auslagen reinbekommen und nicht seine HF. Ich meine er ist nicht besser gestellt, als wenn er eine Reve hat die gezahlt hat und jetzt das Geld wieder bekommt.
Ich glaube auch nicht, dass die Reve auch wenn du es in dem Teilzahlungsvergleich vereinbart hättest, mit einer anderen Anrechnung, nämlich erst HF und später die Kosten, einverstanden gewesen wäre. Ich glaube die Reve hätte sich auch aufs BGB bezogen.
Wäre aber gut, wenn du es bei deinem nächsten Fall mal ausprobieren würdest und dann berichtest, ob das so funktionieren würde.
Sehr interessant!
achso jetzt verstehe ich, du findest es also "normal" was die reve sagt??
ich verstehe deine argumentation, der mdt hätte einen finanziellen vorteil wenn er jetzt schon das geld bekommt ohne was dafür verauslagt zu haben, das ist richtig. aber es ist doch nicht "normal" dass der schuldner über 1000 euro jetzt in raten bezahlt hat und der mdt bekommt davon nichts weil zuerst seine reve bedient werden muss!! hast du das schonmal erlebt????
ich verstehe deine argumentation, der mdt hätte einen finanziellen vorteil wenn er jetzt schon das geld bekommt ohne was dafür verauslagt zu haben, das ist richtig. aber es ist doch nicht "normal" dass der schuldner über 1000 euro jetzt in raten bezahlt hat und der mdt bekommt davon nichts weil zuerst seine reve bedient werden muss!! hast du das schonmal erlebt????
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Ja, da wir immer nach BGB abrechnen. Aber nach deiner Methode hätte ja der Gegner einen finanziellen Vorteil, da die HF und die Zinsen nicht immer unerheblich, vor den Kosten getilgt werden.
Aber wie gesagt, mich intressiert sehr, wenn du deine Anrechnungsmethode bei einer Reve durchbekommst.
Aber wie gesagt, mich intressiert sehr, wenn du deine Anrechnungsmethode bei einer Reve durchbekommst.
ja das ist richtig der gegner hätte dann einen vorteil aber unser mdt hätte dann jetzt wenigstens mal kohle gesehen...
jaaaaaaaaaaaaaaaaaaa jhuhuhuhuhuhu
ich habe der reve nochmal geschrieben und heute habe ich als antwort bekommen, dass sie unsere verwunderung gar nicht vestehen können weil WIR die teilzahlungsvereinbarung ja so abgeschlossen haben und sie sich ja jetzt nur DANACH richten bli bla bub "wir sind allerdings bereit, entgegen der schriftlich getroffenen Teilzahlungsvereinbarung uns bereit zu erklären, dass die weiteren Ratenzahlungen durch die Gegenseite zunächst auf die HF verrechnet werden"
jhuuhuhhuhuhuh
ich habe der reve nochmal geschrieben und heute habe ich als antwort bekommen, dass sie unsere verwunderung gar nicht vestehen können weil WIR die teilzahlungsvereinbarung ja so abgeschlossen haben und sie sich ja jetzt nur DANACH richten bli bla bub "wir sind allerdings bereit, entgegen der schriftlich getroffenen Teilzahlungsvereinbarung uns bereit zu erklären, dass die weiteren Ratenzahlungen durch die Gegenseite zunächst auf die HF verrechnet werden"
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jenniver wo bist du denn, ich habs geschaaaaaffftttt *freu*Aber wie gesagt, mich intressiert sehr, wenn du deine Anrechnungsmethode bei einer Reve durchbekommst.
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Jede Wette, daß da vorher ein Azubi die Sache bei der RV bearbeitet hat und sich jetzt mal ein SB drum gekümmert hat, weil normal war das nicht, was da abgelaufen ist
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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