Kostenrechnung

In diesen Bereich gehören alle sonstigen Fragen zu Computer / EDV, die nicht in einen der software-spezifischen Bereiche passen.
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die.aerzte
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#1

30.07.2006, 14:14

hey
ich habe mal ne Frage wenn wir mehrere ZV Sachen abrechnen mit PfÜB und GVZ Kosten und EMA und so und ich jeden ZV Auftrag einzeln abrechne muss ich da für jeden auch eine einzelne Rechnungsnummer vergeben? Also das ganze in einer KR und nicht mehrere?

MFG

Sindy
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Annile
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#2

30.07.2006, 14:41

Wenn es mehrere Kostenrechnungen sind, musst du auch immer eine extra Rechnugnsnummer vergeben. Rechnest du aber alle Zwangsvollstreckungen in einer Rechnung ab, dann musst du nur eine Nummer vergeben.
Es Annile :hurra
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Sunny
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#3

30.07.2006, 14:48

Schließe mich Annile an.
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Pepsi
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#4

30.07.2006, 19:02

das kommt drauf an, bie RA-Micro gibt es z.B. eine Funktion, wenn ich an einen Rechnungsempfänger mehrere Rechnungen abrechnen will, kann ich diese unter einer Nummer zusammenfassen, d.h. ich erstelle mehrere Kostenaufstellungen (z.B. I. Instanz und II. Instanz) und die listet er dann unter einer Nummer auf... so kannstes auch machen. Ich weiß ja nicht was du für ein Programm hast und was da möglich ist..
die.aerzte
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#5

30.07.2006, 19:55

Danke erst mal für die antworten aber wir haben BS Anwalt als Programm und da geht es leider nicht mit der Auflistung. Na gut da werde ich halt einfach nur eine vergeben.
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#6

30.07.2006, 20:28

also wie schon gesagt, du kannst wenn du mehrere Sachen gegenüber einem abrechnest, kannst du als Überschrift eine Nummer nehmen und dann unten am besten alles zusammenrechnen, dann muss der Mdt nicht alles rechnen und so weißt du gleich den Betrag für die Buchhaltung.. aber GVZ-Kosten und EMA sind ja eh nur Auslagen und die kannste ja mit in die jew. Aufstellung (ich sage jetzt mal nicht Rechnung) mit reinnehmen
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#7

30.07.2006, 21:48

na wir machen unsere Rechnungen so: 1. den ZV Auftrag ohne die steuerfreien Auslagen und dann halt evlt. den PfÜB usw. und am Schluss eine auflistung der steuerfreien Auslagen.
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