Ich hab mal wieder eine Frage.
Wenn ich zwei Titel habe, ein Urteil und ein KfB, muss ich dann für die ZV ein zweites Forderungskonto erstellen? Ich kann nämlich in dem einen nur eine Titelbezeichnung eingeben keine zweite.
In den ZV-Auftrag trägt er, auch bei einem 2. Forderungskonto immer nur den einen Titel ein.
Advo-ware
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- Forenfachkraft
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ja wir legen immer ein zweites Forderungskonto an. Du musst nur höllisch darauf aufpassen, dass wenn Zahlungen eingehen advoware die automatisch in allen Forderungskonten aufführt. Dieses Problem hatten wir nämlich gerade
- Ciara
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Und wie bekomme ich dann beide Titelbezeichnungen in einen ZV-Auftrag?
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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- Forenfachkraft
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Hmm du kannst doch den KFb einfach unter festgesetzte Kosten im Forderungskonto eintragen.Ja das ist leider das Problem, dass du nur eine Forderung oben in der Bezeichnung eintragen kann. Ansonsten füg es doch einfach manuell in dem ZV-Antrag ein. Einfach hinter Urteil des Gerichts noch Kfb des.... vom....., Aktenzeichen. So würde ich es machen.
- Ciara
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Oh Gott. Ich habe hier 5000 Inkasso-Akten, wenn ich das alles händisch machen muss werd ich ja verrückt.
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- Ciara
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Besser: Ich nehme einfach das "&" Zeichen und schreibe dahinter weiter. SO!
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ich werd bei ZV-Aufträgen momentan auch verrückt. Meine Kollegin hat gestern 45 Minuten mit einer Mitarbeiterin von Advoware gesprochen. Der Fehler konnte immer noch nicht behoben werden.
- Christina83
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Hallo!
Blöde Frage, man kann doch den Kfb unter "festgesetzte Kosten" eingeben. Da gehört er ja schießlich auch hin.
Und zusammenfassen, ich weiß ja nicht. Bei uns sind Urteil und Kfb meist verschieden verzinst.......
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- Ciara
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Ich gebe den KfB als zweite Forderung ein. ![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
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