Hallo,
ich bräuchte Hilfe zur Buchhaltung im Renostar. Bucht hier jemand über das Programm?
Habe mein Problem schon in einem anderen Threat angesprochen, denke aber, dass die Besprechung hier her gehört.
Es geht um folgendes:
Mandant ist Vorsteuerabzugsberechtigt.
Mandant hat eine Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung zahlt uns die Nettogebühren
Mandant muss die Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag übernehmen.
Ich habe bislang immer die Zahlung der Rechtsschutzversicherung brutto gebucht und die Zahlung vom Mandanten dann als normales Honorar auch brutto. Dann hat die Umsatzsteuer immer gestimmt.
Nun meint mein Chef - zu Recht - dass er ja dann zu früh Steuer abführt, wenn die Zahlung der RSV lange vor der Zahlung des Mandanten kommt.
Die Meinungen im Forum gehen auseinander, was richtig ist.
Ich wollte jetzt mal wissen, ob es hier jemand gibt, der mit Renostar bucht und wie ihr das dann handhabt.
Buchhaltung im Programm Renostar
- Mädchenfüralles
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- butterflybabe
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Ich hab zwar kein Renostar, aber bei RA-MICRO ist das ähnlich.
Ich frage mich dann nur immer, wenn Mdt die UST nicht bezahlt. Was dann? INsolvenz ..., also es kommt wirklich kein Geld. Ich will nicht wissen, was das FA dazu sagt, wenn wir nur die Nettogebühren bekommen und FA gar nichts. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sehr erfreut sein werden.
Steuer muss man so und so abführen, ob das jetzt diesen Monat oder nächsten Monat ist, bleibt sich eigentlich gleich.
So buch ich immer; kann jedoch auch die Meinung deines Chefs nachvollziehen.Ich habe bislang immer die Zahlung der Rechtsschutzversicherung brutto gebucht und die Zahlung vom Mandanten dann als normales Honorar auch brutto. Dann hat die Umsatzsteuer immer gestimmt.
Ich frage mich dann nur immer, wenn Mdt die UST nicht bezahlt. Was dann? INsolvenz ..., also es kommt wirklich kein Geld. Ich will nicht wissen, was das FA dazu sagt, wenn wir nur die Nettogebühren bekommen und FA gar nichts. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sehr erfreut sein werden.
Steuer muss man so und so abführen, ob das jetzt diesen Monat oder nächsten Monat ist, bleibt sich eigentlich gleich.
- Mädchenfüralles
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Ich sehe es eigentlich genau so wie du.
Wenns ums Geld (speziell das Geld ans Finanzamt) geht, ist mein Chef immer ein bischen komisch. Meiner Meinung nach hast du vollkommen Recht. Wenn vom Mandanten dann kein Geld kommt, dann geht das Finanzamt bezüglich unseres Honorars komplett leer aus und da werden die sicher nicht begeistert sein. Klar, man könnte dann umbuchen und die Steuer nachträglich abführen.
Die Dame von Renostar meint, dass es so - wie ich es mache - richtig ist (Zufluss/Abflussprinzip) und deshalb kann man es im Renostar wohl auch nicht anders machen.
Ich wollte halt nur mal wissen, wie das andere Renostar-Nutzer machen.
Wenns ums Geld (speziell das Geld ans Finanzamt) geht, ist mein Chef immer ein bischen komisch. Meiner Meinung nach hast du vollkommen Recht. Wenn vom Mandanten dann kein Geld kommt, dann geht das Finanzamt bezüglich unseres Honorars komplett leer aus und da werden die sicher nicht begeistert sein. Klar, man könnte dann umbuchen und die Steuer nachträglich abführen.
Die Dame von Renostar meint, dass es so - wie ich es mache - richtig ist (Zufluss/Abflussprinzip) und deshalb kann man es im Renostar wohl auch nicht anders machen.
Ich wollte halt nur mal wissen, wie das andere Renostar-Nutzer machen.
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Hallo, bin auch Renostar-Nutzer und buche auch den tatsächlichen Honorar-Eingang immer brutto mit UST. Wenn sodann MWST v. Mdt. bezahlt wird auch wieder brutto. Du kann ja nicht aus einem Betrag (z.B. nur den Nettobetrag der RS-Vers.) und einen höheren %-Satz als 19, um die gesamte Steuer abzuführen vorab zahlen. Dann stimmt der Betrag letztendlich ja nicht mehr mit dem Überweisungsbetrag überein. Und wenn dann Mdt. Honorar ohne Steuer zahlt, geht auch nicht zu buchen. Das ist Kuddelmuddel.
Buche weiterhin so und der Chef muss einsehen, dass aus tatsächlichen Zahlungen (auch wenn diese von der Versicherung netto überwiesen wurden) die 19 % abzuführen sind. Sonst musst du irgendwann nachversteuern, kommst also eh nicht drum rum.
Gut buch
Buche weiterhin so und der Chef muss einsehen, dass aus tatsächlichen Zahlungen (auch wenn diese von der Versicherung netto überwiesen wurden) die 19 % abzuführen sind. Sonst musst du irgendwann nachversteuern, kommst also eh nicht drum rum.
Gut buch
nach dem Motto:
Sollten Sie Rückfragen haben, so brauchen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker zu konsultieren... sondern [b]wir[/b] stehen Ihnen gerne zur Verfügung...
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