Zustellung VB nach 9 Jahren

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Katharina80
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#1

27.02.2008, 15:13

Hallo,

hab mal eine Frage, wir haben hier eine Sache, die irgendwie merkwürdig ist:

Mahnscheid im Jahr 1999 zugestellt, VB jetzt 2008 zugestellt.

Ist das nicht verjährt? Geht das überhaupt?

LG
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Smilie
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#2

27.02.2008, 15:17

Ich dachte immer, wenn man den MB beantragt hat und der auch zugestellt worden ist, hätte man ein halbes Jahr lang Zeit den VB zu beantragen...

Ha: § 701 ZPO Der VB muss binnen einer 6monatigen Frist nach Zustellung des MB beantragt werden, sonst fällt die Wirkung des MB weg.
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#3

27.02.2008, 15:19

Meine ich auch, dass steht ja auch immer auf dem VB-Antrag drauf.
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#4

27.02.2008, 15:19

:zustimm
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#5

27.02.2008, 15:19

Konnte der eventuell zwischendurch nicht zugestellt werden wegen falscher Anschrift oder so? Kann ja sein, dass er beantragt worden ist, aber nicht zugestellt werden konnte. Obwohl 9 Jahre schon ziemlich viel sind.
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#6

27.02.2008, 15:20

aber wann wurde denn der VB beantragt?
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#7

27.02.2008, 15:21

Das wird es wohl sein, er ist bestimmt innerhalb der gesetzlichen Frist beantragt worden...

Aber kann das sein, dass man den dann nach 9 Jahren noch zustellen lassen kann... Verliert der nicht auch irgendwann seine Wirkung, wenn man den nicht zustellen kann...

Sonst kann man das ja immer machen, wenn man nicht weiß, wo derjenige wohnt... MB zustellen und wenn der VB nicht zugestellt werden kann, dann einfach mal ein paar Jahre warten?
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#8

27.02.2008, 15:22

VB ist 1999 beantragt...
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#9

27.02.2008, 15:23

Wenn der VB 1999 beantragt worden ist, scheint es in der Frist beantragt worden zu sein.
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#10

27.02.2008, 15:26

:zustimm aber dann frag ich mich was haben die in der zwischenzeit bei Gericht mit dem VB gemacht
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