beA + beSt = Pest
Verfasst: 31.05.2023, 15:43
Ich arbeite in einer interdisziplinären Kanzlei und in unserem Bürogebäude sind noch andere Rechtsanwalts- und Steuerberatungsbüros untergebracht. Letzte Woche gab es dann folgendes Problem: Im Gesellschaftspostfach tauchte ein Schriftsatz auf, der eine Anlage zu einem parallel laufenden Verfahren enthielt, mit dem Hinweis, dass in diesem Parallelverfahren vor 6 Wochen Berufung durch die Gegenseite eingelegt worden ist. Die Berufung ist hier aber nie eingegangen. Ich habe dann beim Landgericht angerufen und nachgefragt. Dort teilte man mir mit, dass wir in dem Berufungsverfahren bereits drei Nachrichten per beA erhalten hätten. Alle Sendeberichte seien OK. In unserem beA war aber tatsächlich nichts angekommen. Auf meine Nachfrage, an wen genau man zugestellt habe, teilte mir die Mitarbeiterin des Landgerichts den Namen einer Steuerberaterin mit, die ein Stockwerk über uns in einem anderen Büro arbeitet. Ich habe also auf den offensichtlichen Fehler hingewiesen. Antwort der Mitarbeiterin beim Landgericht: Sie könne nicht hellsehen, es habe keine Irrläufermeldung von der Steuerberaterin gegeben. Sie müsse davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit habe, wenn sich niemand meldet und den Fehler anzeigt. Kurz darauf erhielt ich alle drei Nachrichten ins richtige Postfach.
Ich bin dann zu dem anderen Steuerbüro gegangen, wo man mir mitteilte, dass das beSt zwar zum 01.01. von der Bundessteuerberaterkammer freigeschaltet worden sei, aber die für die Registrierung benötigte TAN in alphabetischer Reihenfolge versandt werde und die Steuerberaterin sich erst Ende April am beSt angemeldet habe. Die Nachrichten habe sie Mitte Mai auch gesehen, aber gedacht, es handele sich um eine Betrugsmasche. Sie habe in der Woche auch eine Enkeltrick-SMS erhalten und daher die Nachrichten gelöscht.
Der Fehler beim Landgericht ist offensichtlich passiert, weil man nur auf den Nachnamen geschaut hat und einer der Steuerberater hier im Büro hat den gleichen Nachnamen wie die Steuerberaterin im anderen Büro, was aber bei Allerweltsnamen wie Müller - Meyer - Schulze passiert.
Laut Info der Bundessteuerberaterkammer haben sich Stand 05.05.2023 erst 40% der Steuerberater am beSt angemeldet.
Was mir beim Adressverzeichnis im beA noch aufgefallen ist: als interdisziplinäre Kanzlei gibt es zwei Gesellschaftspostfächer, einmal als beA und einmal als beSt und das beSt-Postfach wird bei unserem Kanzleinamen im Adressverzeichnis als erstes Postfach angezeigt. Im Adressverzeichnis habe ich also zwei identische Namen und sehe nur beim Scrollen nach rechts, welches Postfach das richtige ist. Das finde ich ziemlich bescheiden. Ich habe daher alle Anwälte gebeten, für den Versand weiterhin ihre eigenen Postfächer zu nutzen, um zu vermeiden, dass die Gerichte das Gesellschaftspostfach benutzen, weil dort die Verwechslungsgefahr zu groß ist. Die beSt-Postfächer liegen im StB-Bereich auf einem anderen Server. Falls da mal irrtümlich eine beA-Nachricht eingeht, bin ich also darauf angewiesen, dass jemand aus dem Steuerbereich das rechtzeitig merkt und die Nachricht weiterleitet und dem Absender den Irrläufer meldet. Das ist alles irgendwie blöd geregelt.
Hat hier jemand aus den interdisziplinären Kanzleien einen Tipp, wie man die ganze beA-/beSt-Postfachgeschichte übersichtlicher gestalten kann?
Ich bin dann zu dem anderen Steuerbüro gegangen, wo man mir mitteilte, dass das beSt zwar zum 01.01. von der Bundessteuerberaterkammer freigeschaltet worden sei, aber die für die Registrierung benötigte TAN in alphabetischer Reihenfolge versandt werde und die Steuerberaterin sich erst Ende April am beSt angemeldet habe. Die Nachrichten habe sie Mitte Mai auch gesehen, aber gedacht, es handele sich um eine Betrugsmasche. Sie habe in der Woche auch eine Enkeltrick-SMS erhalten und daher die Nachrichten gelöscht.
Der Fehler beim Landgericht ist offensichtlich passiert, weil man nur auf den Nachnamen geschaut hat und einer der Steuerberater hier im Büro hat den gleichen Nachnamen wie die Steuerberaterin im anderen Büro, was aber bei Allerweltsnamen wie Müller - Meyer - Schulze passiert.
Laut Info der Bundessteuerberaterkammer haben sich Stand 05.05.2023 erst 40% der Steuerberater am beSt angemeldet.
Was mir beim Adressverzeichnis im beA noch aufgefallen ist: als interdisziplinäre Kanzlei gibt es zwei Gesellschaftspostfächer, einmal als beA und einmal als beSt und das beSt-Postfach wird bei unserem Kanzleinamen im Adressverzeichnis als erstes Postfach angezeigt. Im Adressverzeichnis habe ich also zwei identische Namen und sehe nur beim Scrollen nach rechts, welches Postfach das richtige ist. Das finde ich ziemlich bescheiden. Ich habe daher alle Anwälte gebeten, für den Versand weiterhin ihre eigenen Postfächer zu nutzen, um zu vermeiden, dass die Gerichte das Gesellschaftspostfach benutzen, weil dort die Verwechslungsgefahr zu groß ist. Die beSt-Postfächer liegen im StB-Bereich auf einem anderen Server. Falls da mal irrtümlich eine beA-Nachricht eingeht, bin ich also darauf angewiesen, dass jemand aus dem Steuerbereich das rechtzeitig merkt und die Nachricht weiterleitet und dem Absender den Irrläufer meldet. Das ist alles irgendwie blöd geregelt.
Hat hier jemand aus den interdisziplinären Kanzleien einen Tipp, wie man die ganze beA-/beSt-Postfachgeschichte übersichtlicher gestalten kann?