Ablehnung der Vollmacht-PDF

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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TomR
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#1

18.04.2023, 14:59

Hallihallöchen,

seit es technisch möglich ist verschicken wir Vollmachten direkt mit unseren Schriftsätzen im PDF-Format per beA an Jobcenter, Familienkasse, etc.

Ungefähr vor 2 Wochen kam die erste "Ablehnung" einer Vollmacht, daraufhin stetig mehr. An unseren Abläufen hat sich aber in der Zeit nichts geändert, die Ablehnung wirft bei mir auch nur Fragezeichen auf.
Ihre Nachricht pBund_<zahlenundbuchstaben> an Familienkasse Sachsen der Bundesagentur für Arbeit enthielt Anhänge, die nicht verarbeitet werden konnten.

Folgendes Dokument konnte aufgrund eines internen Fehlers bei der PDF-Konvertierung nicht verarbeitet werden: Vollmacht.pdf

Zur Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr können an die jeweiligen besonderen Behördenpostfächer der Bundesagentur für Arbeit, der Familienkassen und der gemeinsamen Einrichtungen Nachrichten mit Dokumentanhängen in den Dateiformaten PDF, TIFF und JPEG gerichtet werden.

Bitte senden Sie das oben genannte Dokument/ die oben genannten Dokumente in einem dieser Dateiformate erneut zu.
Ich schicke also eine PDF, welche nicht in das dortige PDF-Format konvertiert werden kann; Ich soll bitte eine PDF schicken???

Leider hatte ich telefonisch bei den jeweiligen Ansprechpartnern beim JC noch kein Glück.

Hat hier jemand ein ähnliches Problem und vielleicht sogar eine Lösung dafür? Bisher habe ich die Vollmachten dann "mühsam" per Mail geschickt.
worldi
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#2

18.04.2023, 15:32

vielleicht nicht als "Vollmacht.pdf" schicken sondern nur als Bezeichnung "Vollmacht"
TomR
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#3

18.04.2023, 16:24

worldi hat geschrieben:
18.04.2023, 15:32
vielleicht nicht als "Vollmacht.pdf" schicken sondern nur als Bezeichnung "Vollmacht"
Die Dateien liegen bei uns als "Vollmacht" vor, im beA-Ausgang steht auch ganz normal dann "Vollmacht.pdf", so wie bei anderen Schriftsätzen "Schreiben an Familienkasse Sachsen.pdf" steht. Die Probleme treten auch ausschließlich bei Familienkasse, Jobcenter und AfA auf. Gerichte und andere Kanzleien erhalten unsere Vollmachten weiterhin ohne Probleme.
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