Seite 1 von 1

beA-Softwarzertifikat

Verfasst: 09.03.2023, 12:56
von sternchen290681
Hallo Ihr Lieben.

Ich hätte da mal eine Frage - habe dazu noch nichts gefunden oder ich habe die falsche Suche eingegeben. Wenn das schon mal thematisiert wurde, gerne mitteilen! :patsch

Mein Chef möchte gern vom Gericht aus oder von der Bahn aus beA absenden/empfangen - Schriftsätze/Klagen einreichen oder auch vom Gericht aus direkt in der Verhandlung Anträge/Schriftsätze rechtssicher einreichen.

Kann er das mit dem beA-Softwarezertifikat? :shock:

Falls ja, für Kollegen - für die er berechtigung im Postfach geht das dann aber wohl nicht - mangels Signatur?

Ich stehe gerade auf dem Schlauch was geht und was nicht geht ! :kopfkratz

Vielen Dank schon mal...

Re: beA-Softwarzertifikat

Verfasst: 09.03.2023, 13:07
von Oliverreinhardt2
Hallo,

lies dir mal bitte das hier durch: beA-Portal.

Hilft dir das weiter?

Re: beA-Softwarzertifikat

Verfasst: 09.03.2023, 13:22
von sternchen290681
mmh. nicht so richtig. Da steht nur etwas über mobile Geräte... Er möchte über seinen kleinen Laptop zugreifen. Technisch möglich, ja - das weiß ich schon. Ich weiß nur nicht "was" alles möglich ist mit "nur" einen Softwarzertifikat...

Re: beA-Softwarzertifikat

Verfasst: 09.03.2023, 13:38
von Oliverreinhardt2
Hallo,

dann wäre der Servicedesk, für dich der passende AP:

Kontakt:
beA Anwendersupport
servicedesk@beasupport.de
030-21787017
Support: Fragen zur Nutzung und Störungen.

Re: beA-Softwarzertifikat

Verfasst: 09.03.2023, 13:41
von Pitt
Hier mal kurz zusammengefasst, was mit dem Softwarezertifikat möglich ist.
https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/ ... zertifikat

Die Signaturfunktion ist halt nicht gegeben. Da müsste er dann bei eigenen Schriftsätzen prüfen, ob ausnahmsweise eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist (§§ 568, 126 Abs. 1 BGB). In der Regel genügt ja die einfache elektronische Signatur beim Versand aus dem eigenen Postfach. Vertretung eines Kollegen funktioniert dann allein mit dem Zertifikat nicht, wenn nicht der abwesende Kollege selbst zuvor qualifiziert elektronisch signiert hat und die Nachricht quasi nur noch aus dem Postfach des Vertreters verschickt wird.

Re: beA-Softwarzertifikat

Verfasst: 09.03.2023, 13:48
von Pitt
Nachtrag: Hier noch ein Aufsatz zu den einzelnen Signaturarten:
https://mkg-online.de/2020/01/22/signat ... z-des-bea/

Re: beA-Softwarzertifikat

Verfasst: 09.03.2023, 13:58
von sternchen290681
Dankeschön - ich dachte nur ich frage mal, vielleicht hat jemand hierzu Praxiserfahrung