Unser beA-Postausgang aus RA-MICRO bringt seit gestern ab und an Fehlermeldungen wie diese:
Beim Versand der Nachricht über die beA Schnittstelle der BRAK sind Probleme aufgetreten. Die Nachricht verbleibt im Anwaltspostausgang Werner.
Ursache:
0601 - Die Identität konnte nicht gefunden werden.
Gestern gab es wohl eine Störung in der Adressbuchsuche. Die ist angeblich behoben.
https://bea.expert/bea-stoerung/
Wenn ich jetzt auf "bea-brak.de" eine neue Nachricht erstelle und dort nach einer Adresse suche, wird eingeblendet:
"Aufgrund technischer Probleme sind die Suchergebnisse möglicherweise unvollständig."
Also besteht das Problem immer noch. Da bleibt wohl nur Abwarten
Störung in beA-Postausgang bzw. Adressbuchsuche
- Anahid
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Ja, das Problem haben wir hier auch.
Schön, dass auf der Störungsseite angegeben wird, dass keine Störungen vorliegen.
Schön, dass auf der Störungsseite angegeben wird, dass keine Störungen vorliegen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Nachtrag:
Kaum hab ich hier gemotzt, steht da auch die Störung. Es kann an die ganze Justiz kein beA versandt werden. Wie schön. Ich hab hier nur einen Fristablauf liegen.
Naja....funktioniert der Kram heute Nachmittag noch nicht, mach ich einen Screenshot der Fehlermeldung und schick den Kladderadatsch per Telefax. Wie schön, dass doch jetzt alles soooo viel einfacher ist.
Kaum hab ich hier gemotzt, steht da auch die Störung. Es kann an die ganze Justiz kein beA versandt werden. Wie schön. Ich hab hier nur einen Fristablauf liegen.
Naja....funktioniert der Kram heute Nachmittag noch nicht, mach ich einen Screenshot der Fehlermeldung und schick den Kladderadatsch per Telefax. Wie schön, dass doch jetzt alles soooo viel einfacher ist.
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- AliceImWunderland
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Mit Computer geht alles schneller. Es dauert nur länger.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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- Adora Belle
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Du musst gar nicht warten. Die Ersatzeinreichung ist zulässig, wenn die Einreichung über beA wegen vorübergehender technischer Störung unmöglich ist. Du musst nur (wenn zeitlich möglich) sofort auch die technische Unmöglichkeit glaubhaft machen. Und auf Anforderung des Gerichts die beA-Einreichung nachholen.
- Anahid
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Hmmmm....so wie ich das gelesen hab, musst Du sofort, wenn das Hindernis beseitigt ist, per beA einreichen und nicht auf eine Aufforderung des Gerichts warten.
Übrigens: Ich habe gerade an zwei Gerichte per beA versandt. Also einfach mal versuchen.
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- Adora Belle
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Ich hab sowas auch dunkel in Erinnerung, aber finde es nicht mehr wieder. Bitte gerne mal verlinken.
"Sofort" heißt immer "ohne schuldhaftes Zögern", und das heißt, in zumutbarer Frist. Für die Nachreichung der Glaubhaftmachung ist die Rechtsprechung da jetzt bei 1 Woche. Für die Nachreichung der elektronischen Einreichung dürfte dieselbe Frist gelten. Jedenfalls musst Du nicht außerhalb normaler Bürozeiten prüfen, ob jetzt wieder was funktioniert.