Störung in beA-Postausgang bzw. Adressbuchsuche

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
suzette
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#1

14.02.2023, 11:49

Unser beA-Postausgang aus RA-MICRO bringt seit gestern ab und an Fehlermeldungen wie diese:

Beim Versand der Nachricht über die beA Schnittstelle der BRAK sind Probleme aufgetreten. Die Nachricht verbleibt im Anwaltspostausgang Werner.

Ursache:

0601 - Die Identität konnte nicht gefunden werden.



Gestern gab es wohl eine Störung in der Adressbuchsuche. Die ist angeblich behoben.
https://bea.expert/bea-stoerung/


Wenn ich jetzt auf "bea-brak.de" eine neue Nachricht erstelle und dort nach einer Adresse suche, wird eingeblendet:

"Aufgrund technischer Probleme sind die Suchergebnisse möglicherweise unvollständig."

Also besteht das Problem immer noch. Da bleibt wohl nur Abwarten :-(
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Anahid
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#2

14.02.2023, 12:28

Ja, das Problem haben wir hier auch. :-?

Schön, dass auf der Störungsseite angegeben wird, dass keine Störungen vorliegen. :motz
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#3

14.02.2023, 12:39

Nachtrag:

Kaum hab ich hier gemotzt, steht da auch die Störung. Es kann an die ganze Justiz kein beA versandt werden. Wie schön. Ich hab hier nur einen Fristablauf liegen. :motz

Naja....funktioniert der Kram heute Nachmittag noch nicht, mach ich einen Screenshot der Fehlermeldung und schick den Kladderadatsch per Telefax. Wie schön, dass doch jetzt alles soooo viel einfacher ist. :lolaway
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AliceImWunderland
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#4

14.02.2023, 13:32

Mit Computer geht alles schneller. Es dauert nur länger. 8)
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#5

14.02.2023, 14:59

Ich habe hierzu auch mal eine Frage: Wie lange muss man den warten, bis man den Schriftsatz per Fax übersenden "darf". Habe hier auch noch einen Eilantrag mit Fristablauf heute liegen.
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Adora Belle
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#6

14.02.2023, 15:25

Du musst gar nicht warten. Die Ersatzeinreichung ist zulässig, wenn die Einreichung über beA wegen vorübergehender technischer Störung unmöglich ist. Du musst nur (wenn zeitlich möglich) sofort auch die technische Unmöglichkeit glaubhaft machen. Und auf Anforderung des Gerichts die beA-Einreichung nachholen.
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#7

14.02.2023, 15:59

Hmmmm....so wie ich das gelesen hab, musst Du sofort, wenn das Hindernis beseitigt ist, per beA einreichen und nicht auf eine Aufforderung des Gerichts warten.

Übrigens: Ich habe gerade an zwei Gerichte per beA versandt. Also einfach mal versuchen.
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#8

14.02.2023, 16:00

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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#9

14.02.2023, 16:11

Aber was heißt denn nach Beseitigung des Hindernisses, kann ja auch um 22.00 Uhr sein, dass es wieder geht?
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#10

14.02.2023, 16:30

Anahid hat geschrieben:
14.02.2023, 15:59
Hmmmm....so wie ich das gelesen hab, musst Du sofort, wenn das Hindernis beseitigt ist, per beA einreichen und nicht auf eine Aufforderung des Gerichts warten.
Ich hab sowas auch dunkel in Erinnerung, aber finde es nicht mehr wieder. Bitte gerne mal verlinken.
Lexi71 hat geschrieben:
14.02.2023, 16:11
Aber was heißt denn nach Beseitigung des Hindernisses, kann ja auch um 22.00 Uhr sein, dass es wieder geht?
"Sofort" heißt immer "ohne schuldhaftes Zögern", und das heißt, in zumutbarer Frist. Für die Nachreichung der Glaubhaftmachung ist die Rechtsprechung da jetzt bei 1 Woche. Für die Nachreichung der elektronischen Einreichung dürfte dieselbe Frist gelten. Jedenfalls musst Du nicht außerhalb normaler Bürozeiten prüfen, ob jetzt wieder was funktioniert.
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