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Kündigung eines Werkvertrags

Verfasst: 02.02.2023, 07:39
von Moschele11
Hallo Ihr Lieben,

was meint Ihr: Wenn durch den Anwalt die Kündigung eines Werkvertrags gegenüber dem Anwalt der Gegenseite ausgesprochen wird und dies per beA geschieht, wie verhält es sich mit der Vollmacht? Diese wird ja normalerweise im Original vorgelegt. Reicht die "normale beA-technische Übermittlung und die Vollmacht als Anlage??

Herzlichen Dank für Euren "Input"

Liebe Grüße vom Moschele

Re: Kündigung eines Werkvertrags

Verfasst: 02.02.2023, 08:11
von Pitt
So ist wohl die aktuelle Rechtslage:
https://www.iww.de/ak/bea/leserforum-be ... tz-f149978

Re: Kündigung eines Werkvertrags

Verfasst: 02.02.2023, 09:26
von Oliverreinhardt2
Pitt hat geschrieben:
02.02.2023, 08:11
So ist wohl die aktuelle Rechtslage:
https://www.iww.de/ak/bea/leserforum-be ... tz-f149978
Dem kann ich nur zustimmen.

Re: Kündigung eines Werkvertrags

Verfasst: 02.02.2023, 09:51
von Moschele11
Danke Euch von Herzen!!

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