Kündigung eines Werkvertrags
Verfasst: 02.02.2023, 07:39
Hallo Ihr Lieben,
was meint Ihr: Wenn durch den Anwalt die Kündigung eines Werkvertrags gegenüber dem Anwalt der Gegenseite ausgesprochen wird und dies per beA geschieht, wie verhält es sich mit der Vollmacht? Diese wird ja normalerweise im Original vorgelegt. Reicht die "normale beA-technische Übermittlung und die Vollmacht als Anlage??
Herzlichen Dank für Euren "Input"
Liebe Grüße vom Moschele
was meint Ihr: Wenn durch den Anwalt die Kündigung eines Werkvertrags gegenüber dem Anwalt der Gegenseite ausgesprochen wird und dies per beA geschieht, wie verhält es sich mit der Vollmacht? Diese wird ja normalerweise im Original vorgelegt. Reicht die "normale beA-technische Übermittlung und die Vollmacht als Anlage??
Herzlichen Dank für Euren "Input"
Liebe Grüße vom Moschele