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Was passiert mit der beA Mitarbeiterkarte?

Verfasst: 16.01.2023, 14:31
von Spiderman
Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage zur beA Mitarbeiterkarte, wo mein voller Name draufsteht.

Ich beabsichtige demnächst mein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Darf oder muss ich die Karte zerschneiden oder sogar behalten? Ich will nicht, dass jemand anderes meine Karte benutzt mit meinem Namen. Den PIN Code hatte ich auf Verlangen mal vor Ewigkeiten dem RA gegeben, weil er den Postausgang der angestellten Anwältin nachvollziehen wollte. Als einziger Mitarbeiter kann ich nämlich alle Postfächer aller Anwält*innen sehen.

Aber da der RA auch die Mitarbeiterkarte bezahlt hat, würde ich schon dazu tendieren, dass die Mitarbeiterkarte der Kanzlei gehört. Bin mir jedoch unsicher, weil ich in einer vergleichbaren Situation bislang nicht gewesen bin.

Wie würdet Ihr das regeln wenn ihr aus eurer Kanzlei ausscheiden würdet?

Merci für die Antworten. Habt alle einen schönen Tag und liebe Grüße

Re: Was passiert mit der beA Mitarbeiterkarte?

Verfasst: 16.01.2023, 14:41
von Adora Belle
Du hast mit der Karte nichts zu tun. Dass Dein Name draufsteht, ist eine wenig durchdachte Entscheidung des Arbeitgebers. Es ist ein Mitarbeiter-Zertifikat. Das kriegt dann halt der nächste Mitarbeiter.

Re: Was passiert mit der beA Mitarbeiterkarte?

Verfasst: 16.01.2023, 15:06
von Pitt
Wie Adora Belle schon sagte, die Mitarbeiterkarte ist allein Sache des Chefs. Weiterführende Infos zum Thema Mitarbeiterwechsel gibt es hier auf der Seite des beA Support:
https://portal.beasupport.de/fragen-ant ... det-werden

Re: Was passiert mit der beA Mitarbeiterkarte?

Verfasst: 16.01.2023, 15:15
von Spiderman
Achso, ja dann vielen Dank :D Ich habe mir aber schon gedacht, dass es in die Richtung geht.