Ersatzeinreichung
Verfasst: 30.11.2022, 13:37
Hallo Ihr Lieben,
ich wollte mal hören, welche Erfahrungen ihr ggf. mit Ersatzeinreichungen gemacht habt, bzw. die Gelegenheit nutzen, auf eine womöglich bestehende Gemeinheit hinzuweisen.
Letzten Donnerstag (24.11.) war das beA ab nachmittags ja nicht mehr verfügbar, eine Einreichung also technisch unmöglich. Für solche Fälle soll man ja Schriftsätze ersatzweise auf dem herkömmlichen Weg einreichen können. Mein Anwalt hatte sich entschieden, den fristgebundenen Schriftsatz ersatzweise als Fax zu schicken (Einlegung ins Postfach als Alternative wäre zwar möglich, aber umständlich gewesen; dieser Umstand ist m. E. aber vernachlässigbar). Wir haben den Schriftsatz (natürlich manuell unterzeichnet) auf der Frontseite ausdrücklich als Ersatzeinreichung deklariert und ihm mehrere Nachweise beigefügt:
- die Fehlermeldung, die ich erhalten hatte, als ich versucht habe, das beA zu starten,
- die Störungsmeldung, die die Brak herausgegeben hat, und (vorsorglich)
- meine Eidesstattliche Versicherung über den Vorgang.
Am nächsten Tag haben wir den Schriftsatz dann, wie vorgeschrieben, per beA nachgereicht (ohne den Vermerk der Ersatzeinreichung auf der Frontseite und ohne die o. g. Nachweise). Wir haben ein Begleitschreiben beigefügt, in dem wir auf am Vortag erfolgte Ersatzeinreichung Bezug genommen haben.
Und, was meint ihr? Alles richtig/vollständig? Irrtum! Jetzt verlangt das Gericht allen Ernstes einen Wiedereinsetzungsantrag! Begründung: Der per Fax eingereichte Schriftsatz sei ja nicht per beA eingereicht worden (Ach nee, wirklich? Ja wie denn auch?) und der per beA eingereichte nicht rechtzeitig eingegangen. Rein formal betrachtet natürlich nicht falsch, aber was soll das? Davon, dass bei der Ersatzeinreichung ein Wiedereinsetzungsantrag nötig sei, ist - soweit mir bekannt - in keiner der verfügbaren Informationen die Rede gewesen. Wozu mache ich denn dann die Ersatzeinreichung überhaupt?
Das wird mir jedenfalls eine Lehre sein, in Zukunft vorsorglich gleich auch einen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen.
Bin gespannt auf Eure Meinung/Berichte.
ich wollte mal hören, welche Erfahrungen ihr ggf. mit Ersatzeinreichungen gemacht habt, bzw. die Gelegenheit nutzen, auf eine womöglich bestehende Gemeinheit hinzuweisen.
Letzten Donnerstag (24.11.) war das beA ab nachmittags ja nicht mehr verfügbar, eine Einreichung also technisch unmöglich. Für solche Fälle soll man ja Schriftsätze ersatzweise auf dem herkömmlichen Weg einreichen können. Mein Anwalt hatte sich entschieden, den fristgebundenen Schriftsatz ersatzweise als Fax zu schicken (Einlegung ins Postfach als Alternative wäre zwar möglich, aber umständlich gewesen; dieser Umstand ist m. E. aber vernachlässigbar). Wir haben den Schriftsatz (natürlich manuell unterzeichnet) auf der Frontseite ausdrücklich als Ersatzeinreichung deklariert und ihm mehrere Nachweise beigefügt:
- die Fehlermeldung, die ich erhalten hatte, als ich versucht habe, das beA zu starten,
- die Störungsmeldung, die die Brak herausgegeben hat, und (vorsorglich)
- meine Eidesstattliche Versicherung über den Vorgang.
Am nächsten Tag haben wir den Schriftsatz dann, wie vorgeschrieben, per beA nachgereicht (ohne den Vermerk der Ersatzeinreichung auf der Frontseite und ohne die o. g. Nachweise). Wir haben ein Begleitschreiben beigefügt, in dem wir auf am Vortag erfolgte Ersatzeinreichung Bezug genommen haben.
Und, was meint ihr? Alles richtig/vollständig? Irrtum! Jetzt verlangt das Gericht allen Ernstes einen Wiedereinsetzungsantrag! Begründung: Der per Fax eingereichte Schriftsatz sei ja nicht per beA eingereicht worden (Ach nee, wirklich? Ja wie denn auch?) und der per beA eingereichte nicht rechtzeitig eingegangen. Rein formal betrachtet natürlich nicht falsch, aber was soll das? Davon, dass bei der Ersatzeinreichung ein Wiedereinsetzungsantrag nötig sei, ist - soweit mir bekannt - in keiner der verfügbaren Informationen die Rede gewesen. Wozu mache ich denn dann die Ersatzeinreichung überhaupt?
Das wird mir jedenfalls eine Lehre sein, in Zukunft vorsorglich gleich auch einen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen.
Bin gespannt auf Eure Meinung/Berichte.