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Übermittlung Videodateien per beA

Verfasst: 17.11.2022, 09:37
von paulafr92
Hallo zusammen,

wir haben per beA eine Videodatei an ein Arbeitsgericht geschickt. Dies teilte uns mit, dass es systemseitig die Übermittlung von Videodateien ausgeschlossen ist.

Da ich beim Gericht niemanden erreiche, um nachzufragen....
Weiß jemand, ob es grundsätzlich möglich ist Videos per beA zu versenden? Liegt es am Datei-Format oder kann man Videos überhaupt nicht per beA versenden?

Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung damit :)

Re: Übermittlung Videodateien per beA

Verfasst: 17.11.2022, 10:42
von Adora Belle
Technisch ist es möglich, aber ich glaub verfahrensrechtlich musst Du Videos auf einem körperlichen Datenträger einreichen.

Re: Übermittlung Videodateien per beA

Verfasst: 17.11.2022, 18:00
von TomR
Da die meisten Gerichte intern Dateien nur bis zu 30MB (manche sogar bis zu 60MB) versenden können, wird es eventuell daran auch schon scheitern.

Re: Übermittlung Videodateien per beA

Verfasst: 17.11.2022, 18:55
von Adora Belle
Hier nicht die Frage. Offenbar ist das Senden selbst ja schon gelungen.

Seit April 2022 soll man in einer Nachricht höchstens 200 Dateien mit insgesamt höchstens 100 MB senden können. Ab Januar 2023 sollen es dann höchstens 1.000 Dateien mit insgesamt höchstens 200 MB sein.

Physische Datenträger sind CD und DVD.

Steht alles in der Bekanntmachung zu §5 ERVV.

Re: Übermittlung Videodateien per beA

Verfasst: 01.12.2022, 13:20
von Bthr166
Ist bei uns nicht möglich, wir haben es bisher aber auch nur mit sehr großen Videodateien ausprobiert. Wir schreiben in den Schriftsatz stattdessen gleich immer „Beweis: Augenscheinseinnahme des Videos vom xx.xx.xxxx“ mit rein.

Re: Übermittlung Videodateien per beA

Verfasst: 02.12.2022, 12:29
von jojo
Guck in die Bestimmungen zum ERV, da steht drin, welche Dateien übersandt werden können. Und das sind keine Videodateien.

Datenträger werden dann als "Beiakte" zur E-Akte genommen.

Bei mir wäre das Gucken von Cd/DVD technisch gar nicht möglich, da wir dazu keine Laufwerke haben. Ich würde also einen Stick versenden.

Re: Übermittlung Videodateien per beA

Verfasst: 02.12.2022, 13:15
von Coco Lores
jojo hat geschrieben:
02.12.2022, 12:29
Guck in die Bestimmungen zum ERV, da steht drin, welche Dateien übersandt werden können. Und das sind keine Videodateien.

Datenträger werden dann als "Beiakte" zur E-Akte genommen.

Bei mir wäre das Gucken von Cd/DVD technisch gar nicht möglich, da wir dazu keine Laufwerke haben. Ich würde also einen Stick versenden.
Uhhh da wäre ich vorsichtig. Ich hatte gerade erst letzte Woche ein super Seminar bei Frau Cosack, die davon abgeraten hat, einen Stick zu versenden, da ein Stick nicht als Datenträge im Gesetz aufgeführt ist und daher von der Gegenseite als unzulässig moniert werden könnte. In dem Fall würde ich, wenn ein Stick versandt werden soll, zumindest nicht im Schriftsatz erwähnen, dass es ein USB-Stick ist. Vor allem in Strafsachen gab es da wohl schon einige Probleme.

Re: Übermittlung Videodateien per beA

Verfasst: 02.12.2022, 13:35
von Adora Belle
Genau. Wirksam per ERV eingereicht ist die Datei nur auf CD oder DVD. Was das Gericht kann, darf uns dabei nicht interessieren.

Ich könnte natürlich aus Nettigkeit auch noch einen Stick dazupacken. Oder halt per beA übersenden, wenn technisch möglich. Das kann aber den zulässigen Datenträger nicht ersetzen, nur ergänzen.

Re: Übermittlung Videodateien per beA

Verfasst: 02.12.2022, 14:07
von jenniver
Sticks werden wohl deshalb nicht akzeptiert, da zur Produktion ausrangierte Speicherchips recycelt werden und sich darauf Viren befinden könnten, die dann auf die Gerichtsrechner gelangen könnten.