Bea-Antrag Fernsignatur - was nun?

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Adora Belle
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#11

27.04.2023, 18:08

Also eigentlich war der Umtausch selbst kostenlos. Die Signatur kosten im Jahr 24,90 €, das Anwaltsattribut einmal 50,00 € laut dieser Seite. https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/ ... -signieren Wüsste aber nicht wozu man das Attribut benötigt.

Hat er denn die neue Karte? Vermutlich. Er muss doch wissen, ob er den Antrag gestellt hat? Wenn ja, dann hat er irgendwann mal folgende eMails gekriegt:
1.Ihr Antrag ist eingegangen
2. Antrag BF-20220727-00xxx genehmigt / application BF-20220727-00xxx approved
3. Qualifiziertes Zertifikat erstellt / qualified certificate issued approved

Und dann müsste jetzt einfach beim Versuch, was zu signieren, die Client Security aufgehen, und er kann seine PIN da eingeben.
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#12

27.04.2023, 18:26

Edit: Man erhält nichts, das ist ja grad der Twist mit der Fernsignatur. Du kriegst nur die eMail s.o., dass Du jetzt fernsignieren kannst. Und beim Signieren wird die Signatur von fern abgerufen mit der PIN.
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#13

27.04.2023, 18:29

das kam 2020:
"Sie haben mindestens eine beA-Karte Signatur bestellt und auch bereits den erforderlichen signaturrechtlichen Antrag gestellt und sich identifizieren lassen. Ihr signaturrechtlicher Antrag wurde nunmehr erfolgreich geprüft. Sie können jetzt Ihr qualifiziertes Zertifikat für Ihre Karte mit der Kartennummer xxx unter folgendem Link herunter- und damit auf Ihre beA-Karte aufladen:
https://bea.bnotk.de/bestellung/index.h ... rtificates
...
Mit freundlichen Grüßen
Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer"

wenn ich da heute raufklicke kommt nur die Bestellseite. Angeblich wurden 2022 nochmal an alle RAe links versandt, da kam aber nie was. Die 2020 Karte gilt ja auch nicht mehr, ich brauch nen Sch... auf der neuen Karte. Ich hab das jetzt einfach mal für die 28 € bestellt und schaue was passiert.
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#14

27.04.2023, 18:40

Adora Belle hat geschrieben:
27.04.2023, 18:26
Edit: Man erhält nichts, das ist ja grad der Twist mit der Fernsignatur. Du kriegst nur die eMail s.o., dass Du jetzt fernsignieren kannst. Und beim Signieren wird die Signatur von fern abgerufen mit der PIN.
ok, es kamen alle 3 Mails hintereinander und er konnte direkt signieren :lol:

:thx
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#15

27.04.2023, 18:51

:lolaway Na dann schönen Feierabend!
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#16

28.04.2023, 09:38

vielen lieben Dank, dank dir war ich nur ne Stunde zu spät. Sonst hätte ich wohl noch länger überlegt. Wofür man nun diese 25 Euro zahlt weiss ich aber auch nicht
:kopfkratz das könnten die doch direkt wieder mit auf die Karte packen wie früher. Kostet ja schon 50 € im Jahr oder so. tztz. § 138 BGB :pfeif
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#17

28.04.2023, 09:59

Zahlt man ja gar nicht. Bzw. hat man das vorher auch schon. Der Umtausch der Karten-qeS in die Fernsignatur selbst war aber kostenlos.
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#18

28.04.2023, 10:03

:xsad bei uns stand kostenflichtig bestellen für 25 € netto jährlich :wirr
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#19

28.04.2023, 10:11

Ja, hab ich auch gesehen, hatte ich ja auch verlinkt. Aber tatsächlich erhalte ich weiterhin Rechnungen der Notarkammer ausschließlich für die beA-Karte Signatur iHv 49,90 netto pro Jahr. Vllt wissen andere da mehr?
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