beA-Karte Tausch mit qeS

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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worldi
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#1

25.08.2022, 10:40

Hallo, ich möchte nun die neue Karte meines Chefs aktivieren, habe aber noch eine Verständnisfrage.

Auf der alten Karte ist eine qeS - wenn ich die neue Karte aktiviere ist nur die Karte an sich aktiviert und ich könnte mit der alten Karte im beA webClient noch bis zum 31.12.22 qeS signieren? Also anmelden mit der neuen, qeS mit der alten?

Oder muss ich zwingend eine Fernsignaturkarte zusätzlich bestellen?

Vielen Dank
worldi
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#2

25.08.2022, 10:42

Nachtrag:
die beA Karte mit qeS wurde seinerzeit mit anderem Personalausweis beantragt, da dieser abgelaufen ist, wurde ein neuer ausgestellt, an persönlichen Daten hat sich aber nichts geändert. Falls dies ggf. auch zu beachten ist
Küstenkind
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#3

31.08.2022, 10:13

Hallo,

ich hatte dasselbe Problem. Der Ausweis unserer RAin war abgelaufen und mir liegt die Fernsignatur noch nicht vor.

Wir haben heute ein diesbezügliches Schreiben von der RA-Kammer MV erhalten (ein weitergeleitetes Info-Schreiben der Zertifizierungsstelle), dort heißt es wie folgt:

"Ein Hinweis zur Signaturfunktion: Falls Sie eine Fernsignatur beantragt haben, diese aber noch nicht bereitgestellt worden ist, ist das ist kein Grund zur Sorge. Sie können auch nach dem 8.9.2022 mit Ihrer bisherigen beA-Karte Signatur qualifiziert elektronisch signieren. Bitte melden Sie sich mit Ihrer neuen Chipkarte am beA an und signieren Sie dann mit Ihrer bisherigen beA-Karte Signatur, die mit der Ziffer 2 beginnt."

Die Fernsignatur musst du über trotzdem beantragen, nur hast du noch eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres. So lange ist die qualifizierte Signatur noch gültig.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Liebe Grüße!
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