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Fernsignatur als Einzelanwalt erforderlich?

Verfasst: 24.08.2022, 12:42
von Musti
Hallo,

ich habe meine neue Karte bei beA aktiviert. Benötige ich noch eine Fernsignatur als Einzelanwalt oder reicht es aus, wenn ich meinen Namen unter die Schriftsätze schreibe und diese über meinen Postfach verschicke?

Wie / Wo beantrage ich die Fernsignatur?

Vielen Dank für eure Zeit.

Musti

Re: Fernsignatur als Einzelanwalt erforderlich?

Verfasst: 24.08.2022, 13:35
von Pitt
Der Versand mit Namensunterschrift aus dem eigenen beA genügt nicht, wenn man z. B. Einspruch gg. einen Bußgeldbescheid einlegt (LG Münster, Beschl. v. 12.10. 2015 – 2 Qs 89 Js 1834/15 – 76/15) oder innerhalb eines Klageverfahrens eine weitere Kündigung ausspricht (siehe § 126a BGB).

Zuständig für die Fernsignatur ist die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer.

Re: Fernsignatur als Einzelanwalt erforderlich?

Verfasst: 24.08.2022, 13:41
von Musti
Pitt hat geschrieben:
24.08.2022, 13:35
Der Versand mit Namensunterschrift aus dem eigenen beA genügt nicht, wenn man z. B. Einspruch gg. einen Bußgeldbescheid einlegt (LG Münster, Beschl. v. 12.10. 2015 – 2 Qs 89 Js 1834/15 – 76/15) oder innerhalb eines Klageverfahrens eine weitere Kündigung ausspricht (siehe § 126a BGB).

Zuständig für die Fernsignatur ist die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer.
Lieben Dank!

Re: Fernsignatur als Einzelanwalt erforderlich?

Verfasst: 24.08.2022, 14:48
von Coco Lores
viewtopic.php?f=126&t=95970&start=10

Schau mal hier, da wurde über die Fernsignatur auch schon gesprochen und über die E-Mail, die man hierfür eigentlich bekommen hat.

Re: Fernsignatur als Einzelanwalt erforderlich?

Verfasst: 24.08.2022, 15:05
von Musti
Coco Lores hat geschrieben:
24.08.2022, 14:48
viewtopic.php?f=126&t=95970&start=10

Schau mal hier, da wurde über die Fernsignatur auch schon gesprochen und über die E-Mail, die man hierfür eigentlich bekommen hat.
Danke