Fernsignatur als Einzelanwalt erforderlich?

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Musti
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#1

24.08.2022, 12:42

Hallo,

ich habe meine neue Karte bei beA aktiviert. Benötige ich noch eine Fernsignatur als Einzelanwalt oder reicht es aus, wenn ich meinen Namen unter die Schriftsätze schreibe und diese über meinen Postfach verschicke?

Wie / Wo beantrage ich die Fernsignatur?

Vielen Dank für eure Zeit.

Musti
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

24.08.2022, 13:35

Der Versand mit Namensunterschrift aus dem eigenen beA genügt nicht, wenn man z. B. Einspruch gg. einen Bußgeldbescheid einlegt (LG Münster, Beschl. v. 12.10. 2015 – 2 Qs 89 Js 1834/15 – 76/15) oder innerhalb eines Klageverfahrens eine weitere Kündigung ausspricht (siehe § 126a BGB).

Zuständig für die Fernsignatur ist die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer.
Musti
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#3

24.08.2022, 13:41

Pitt hat geschrieben:
24.08.2022, 13:35
Der Versand mit Namensunterschrift aus dem eigenen beA genügt nicht, wenn man z. B. Einspruch gg. einen Bußgeldbescheid einlegt (LG Münster, Beschl. v. 12.10. 2015 – 2 Qs 89 Js 1834/15 – 76/15) oder innerhalb eines Klageverfahrens eine weitere Kündigung ausspricht (siehe § 126a BGB).

Zuständig für die Fernsignatur ist die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer.
Lieben Dank!
Coco Lores
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#4

24.08.2022, 14:48

viewtopic.php?f=126&t=95970&start=10

Schau mal hier, da wurde über die Fernsignatur auch schon gesprochen und über die E-Mail, die man hierfür eigentlich bekommen hat.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Musti
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#5

24.08.2022, 15:05

Coco Lores hat geschrieben:
24.08.2022, 14:48
viewtopic.php?f=126&t=95970&start=10

Schau mal hier, da wurde über die Fernsignatur auch schon gesprochen und über die E-Mail, die man hierfür eigentlich bekommen hat.
Danke
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