Signaturprüfung nicht möglich

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Adora Belle
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#11

09.08.2022, 10:34

Coco Lores hat geschrieben:
09.08.2022, 08:14
@Adora Belle: Wir hatten ja vorher schon eine qeS auf der Karte, daher sollte die Notarkammer das schon wissen und laut Internet sollte es nach Aktivierung der Karte mit der PIN auch funktionieren. Leider tut es das nicht.
Also ich hab nen Antrag gestellt. Kann es sein dass ich das nur musste, weil mittendrin mein Perso abgelaufen war?
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Adora Belle
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#12

09.08.2022, 11:07

Btw: Hast Du auch beide PINs auf der Karte geändert?
Coco Lores
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#13

09.08.2022, 12:03

Adora Belle hat geschrieben:
09.08.2022, 10:34
Coco Lores hat geschrieben:
09.08.2022, 08:14
@Adora Belle: Wir hatten ja vorher schon eine qeS auf der Karte, daher sollte die Notarkammer das schon wissen und laut Internet sollte es nach Aktivierung der Karte mit der PIN auch funktionieren. Leider tut es das nicht.
Also ich hab nen Antrag gestellt. Kann es sein dass ich das nur musste, weil mittendrin mein Perso abgelaufen war?
Ja das kann gut sein, wobei es eigentlich egal sein dürfte, solange sich an deinen persönlichen Daten nichts geändert hat. Sonst müsste ja immer ein neuer Antrag gestellt werden, sobald der Perso abläuft. :kopfkratz

Was genau meinst du mit "beide" PIN`s? Auf der alten Karte hatte der Chef die sofort geändert. Jetzt bei dieser noch nicht, weil er technisch nicht so versiert ist und ich letzte Woche nicht da war.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Pitt
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#14

09.08.2022, 12:08

Schau mal hier, die Info gab es zur PIN-Änderung bei der neuen beA-Karte:
https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtun ... erung.html
Eventuell liegt es ja daran.
sternchen290681
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#15

09.08.2022, 12:39

Hallo.

Ich habe das so verstanden, dass für die neuen Karten auf jeden Fall ein Antrag auf Fernsignatur gestellt werden muss. Da das Zertifikat nicht mehr auf der Karte gespeichert ist.

Bei den Anwälten wo sich nichts an den Stammdaten geändert hat, hat es sofort geklappt und das Fernsignaturzertifikat ist erstellt.

Eine Anwältin ist z.B. umgezogen, hier musste der Perso unterschrieben an die BNnotK geschickt werden um die Dtaen zu aktualisieren.
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#16

09.08.2022, 13:46

sternchen290681 hat geschrieben:
09.08.2022, 12:39
Eine Anwältin ist z.B. umgezogen, hier musste der Perso unterschrieben an die BNnotK geschickt werden um die Dtaen zu aktualisieren.
Ah vielen Dank. Genauso war es bei mir, weil eben mein Perso, mit dem ich damals das KammerIdent durchlaufen hatte, inzwischen ersetzt ist.

Aber dann sag doch mal, die anderen mussten auch die Signatur beantragen, richtig? Die wird nicht erstellt, ohne dass ich das auf der Notarkammer-Site anklicke.
sternchen290681
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#17

09.08.2022, 13:54

Genau, jeder unserer Anwälte hat die Fernsignatur beantragen müssen. Da kam eine Mail (ich denke an alle, die bisher auch eine Signaturfunktion hatten "Link zum Tausch Ihres qualifizierten Zertifikats".
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#18

09.08.2022, 14:07

Und dann kommt eine Mail, dass die Signatur vorliegt?
sternchen290681
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#19

09.08.2022, 14:13

Genau, es hieß dann:

Ihr qualifiziertes Zertifikat xxxx wurde mit den folgenden Daten erfolgreich erstellt.
Bitte prüfen Sie die Zertifikatsdaten sorgfältig und kontaktieren uns bei Unklarheiten.

Vorname: xxx
Nachname: xxx
Titel: -
Zertifikatsnummer: xxx
Zertifikatsgültigkeit: von xxx bis xxx

Mit freundlichen Grüßen
Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer

Dann hat er die neue Karte im beA registriert und es hat einwandfrei mit signieren geklappt.
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#20

09.08.2022, 14:41

Coco Lores hat geschrieben:
09.08.2022, 12:03
Auf der alten Karte hatte der Chef die sofort geändert. Jetzt bei dieser noch nicht, weil er technisch nicht so versiert ist und ich letzte Woche nicht da war.
Du musst die PIN ändern, und dazu die Software der BNotK SAK lite herunterladen und installieren.

Und dann musst Du wie gesagt die Fernsignatur beantragen, Einzelheiten stehen in der Mail "Link zum Tausch Ihres qualifizierten Zertifikats":

Sehr geehrte xxx,
anbei übersenden wir Ihnen den Link zum Tausch Ihres qualifizierten Zertifikats. Der Tausch ist für Sie kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten für eine Identifizierung entstehen können, sofern sich Änderungen an Ihren zertifikatsrelevanten Daten (Name, Vorname, Titel) ergeben haben oder das bei der ursprünglichen Antragstellung zugrundeliegende Ausweisdokument abgelaufen ist.

Bitte öffnen Sie zu diesem Zweck den unten stehenden Link und melden sich mit Ihrer neuen beA-Karte Basis xxx an. Neben Ihrer neuen beA-Karte Basis samt PIN benötigen Sie hierzu ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 3 sowie die BNotK SAK lite, welche Sie über unsere Homepage https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/ ... komponente herunterladen können.

https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/ ... ausch/info
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