Probleme bei Abgabe eEB

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Crydea
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#1

28.06.2022, 12:33

Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, ob einer von euch auch schonmal Probleme bei der Abgabe eines eEB (elektronisches Empfangsbekenntnis) bei beA hatte.

Wir hatten den Fall vor längerer Zeit schon einmal... und heute dann gleich zweimal :roll:

Wir konnten alles soweit machen, also Abgabe erstellen, Datum auswählen signieren... dann senden..... soweit alles gut. Anschließend zeigte er dann an, dass die Übermittlung fehlerhaft war. Wenn man dann die Nachricht erneut öffnet und nochmals "Abgabe erstellen" auswählt, teilt beA einem mit, dass das eEB bereits abgegeben wurde und eine erneute Abgabe nicht möglich ist.

In dem Fall vor längerer Zeit war es so, dass sich bei der Übermittlung der Explorer aufgehangen hatte und die Übermittlung beim anschließenden Neu-Einloggen fehlerhaft war und die Abgabe danach auch nicht mehr möglich war, da bereits abgegeben.

Hat hier auch schon jemand solche Erfahrungen gemacht?

Wir haben es jetzt so gemacht, dass wir einen kurzen Schriftsatz machen, dass Übermittlung fehlerhaft war und daher EB in ausgedruckter Form anliegend zur Akte gereicht wird :angst

Ist halt schon irgendwie nervig das ganze Thema


Lg Cry
Pitt
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#2

29.06.2022, 07:13

Ja, den gleichen Fehler hatte ich vor längerer Zeit auch schon und bin dann genauso vorgegangen wie Du, weil das eEB elektronisch nicht noch einmal abgegeben werden konnte. Woran es liegt, weiß ich allerdings auch nicht. Ich vermute, es liegt am Postfach des Empfängers.
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paralegal6
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#3

29.06.2022, 10:34

Direkt im browser oder über Anwaltsprogramm? eEB löschen, dann müsste es nochmal gehen, wenn es im Postausgang nicht mehr ist
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Crydea
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#4

29.06.2022, 10:35

paralegal6 hat geschrieben:
29.06.2022, 10:34
Direkt im browser oder über Anwaltsprogramm? eEB löschen, dann müsste es nochmal gehen, wenn es im Postausgang nicht mehr ist
Wir versenden nur direkt über den Browser, und geben so auch die eEBs ab. Ein Löschen der fehlerhaften Nachricht hilft hier auch nicht. beA sagt weiter, dass das eEB bereits abgegeben wurde und eine erneute Abgabe nicht möglich ist.

Lg Cry
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#5

01.08.2022, 13:03

@Crydea,

wie konntest du das Problem lösen? Stehe gerade vor dem gleichen Problem.
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Crydea
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#6

01.08.2022, 14:08

Crydea hat geschrieben:
28.06.2022, 12:33


Wir haben es jetzt so gemacht, dass wir einen kurzen Schriftsatz machen, dass Übermittlung fehlerhaft war und daher EB in ausgedruckter Form anliegend zur Akte gereicht wird :angst

So haben wir das bisher dann gelöst. Wurde auch von keinem Gericht bisher moniert.

LG
Cry
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#7

01.08.2022, 14:35

Dankeschön. Und den Schriftsatz dann wieder per beA einreichen, werde es mal versuchen.
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