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Mahnverfahren / EDA-Datei / qualifizierte elektronische Signatur zwingend?

Verfasst: 11.04.2022, 10:17
von Pitt
Ich habe hier ein Problem mit einer RA-Karte, wo die Signaturfunktion noch nicht drauf ist. Es gibt da Probleme bei der Antragstellung mit der Zertifizierungsstelle bzw. der RA-Kammer, die bis heute anhalten, weil da der Antrag nicht mehr auffindbar ist und angeblich nicht neu gestellt werden kann.

Ich habe hier jetzt eine Monierung vom Mahngericht bekommen und habe dazu folgende Frage:
Wenn der RA aus einem eigenen beA heraus einen Mahbescheidsantrag als EDA-Datei verschickt, muss er diesen dann noch qualifiziert elektronisch signieren?

Re: Mahnverfahren / EDA-Datei / qualifizierte elektronische Signatur zwingend?

Verfasst: 11.04.2022, 10:21
von Adora Belle
Nein, mE nicht. Es gibt nur ganz wenige Fälle, in denen eine qeS nötig ist, obwohl aus eigenem beA versendet wird.

Re: Mahnverfahren / EDA-Datei / qualifizierte elektronische Signatur zwingend?

Verfasst: 11.04.2022, 10:44
von Pitt
Danke für die schnelle Rückmeldung!

Re: Mahnverfahren / EDA-Datei / qualifizierte elektronische Signatur zwingend?

Verfasst: 12.04.2022, 10:35
von Spiderman
Adora Belle hat geschrieben:
11.04.2022, 10:21
Nein, mE nicht. Es gibt nur ganz wenige Fälle, in denen eine qeS nötig ist, obwohl aus eigenem beA versendet wird.
In welchen Fällen wäre denn eine qeS notwendig?

Re: Mahnverfahren / EDA-Datei / qualifizierte elektronische Signatur zwingend?

Verfasst: 12.04.2022, 11:07
von Adora Belle
Im wesentlichen bei materiellrechtlichen Erklärungen, die die Schriftform verlangen, wie zb Kündigungen.