Berufung Anlage erstinstanzliches Urteil
Verfasst: 16.03.2022, 18:46
Ihr Lieben,
vor beA-Zeiten musste ja bei Berufungseinlegung das beizufügende Urteil eine beglaubigte Abschrift sein. Nunmehr kann man aber doch das Urteil als einfache Anlage beifügen oder ist in irgendeiner Form eine Signatur erforderlich??
Wie handhabt Ihr da?
GLG vom Moschele
vor beA-Zeiten musste ja bei Berufungseinlegung das beizufügende Urteil eine beglaubigte Abschrift sein. Nunmehr kann man aber doch das Urteil als einfache Anlage beifügen oder ist in irgendeiner Form eine Signatur erforderlich??
Wie handhabt Ihr da?
GLG vom Moschele