Ich verzweifle an meinem RA!

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Spiderman
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#1

10.03.2022, 11:31

Heyy ihr Lieben,

ich verzweifle gerade an meinem RA in Bezug auf das beA.

Zum Sachverhalt:

RAin B ist im Urlaub. Nun will RA A ein Schriftsatz im Namen der RAin B fristwahrend versenden. Ich habe ihm gesagt, er solle im Schriftsatz die einfache Signatur (den Namen) stehen lassen und drunter schreiben,

"in Abwesenheit elektronisch signiert

RA A"

Nun will RA A eine Entscheidung von der bRAK oder von wem auch immer, dass er das so machen kann. Ich habe ihm dazu eine Entscheidung des ArbG Lübeck dazu vorgelegt, die auf der Webseite der RAK Berlin veröffentlicht wurde. Nun sagt der RA A, das reiche ihm noch nicht aus. Ich solle ihm eine weitere Entscheidung vorlegen die den von mir beschriebenen Weg beschreibt und er das tatsächlich so machen kann.

Weiterhin befinden sich im Postfach von RAin B Empfangsbekenntnisse die signiert werden müssen. Jetzt fragt natürlich der RA A ob er die EB's einfach signieren kann. Aber RA A hat ja noch nicht mal die RAin B seinem Postfach hinzugefügt. Ich bin der einzige, der wirklich die Post von allen RA's lesen kann.

Weiß nicht mehr weiter. Ich habe auch keine Lust mehr auf Diskussionen. Habt Ihr vielleicht ein Tipp für mich? :D

Danke und viele Grüße :-)
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Anahid
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#2

10.03.2022, 11:48

Also bei uns läuft das so, dass jeder Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt als Vertreter hat, dem er sämtliche Zugriffsrechte auf sein Konto eingeräumt hat. Wenn also jetzt A wegen Krankheit, Urlaub oder was auch immer ausfällt, kann B auf das beA-Konto zugreifen, die Post abholen, EB's abgeben usw.

Bei Schriftsätzen in Abwesenheit würden wir zum Beispiel schreiben:

pro abs. RA A

B
Rechtsanwalt

Per beA würde dieser Schriftsatz aus dem Postfach von A mit der Signatur des B verschickt. Auch EB's werden mit der Signatur von B abgegeben. Das praktizieren wir jetzt schon seit Beginn von beA so und es ist kein Problem.
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Pitt
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#3

10.03.2022, 12:07

Hier gibt es noch einen ausführlichen Hinweis der RA-Kammer Berlin, wie das mit der Urlaubs-/Krankheitsvertretung in der Praxis organisiert werden sollte:
https://www.rak-berlin.de/kammerton/aus ... -beim-bea/
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Spiderman
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#4

10.03.2022, 12:10

Pitt hat geschrieben:
10.03.2022, 12:07
Hier gibt es noch einen ausführlichen Hinweis der RA-Kammer Berlin, wie das mit der Urlaubs-/Krankheitsvertretung in der Praxis organisiert werden sollte:
https://www.rak-berlin.de/kammerton/aus ... -beim-bea/
Ja, genau die Entscheidung habe ich ihm ja vorgelegt. Aber das reicht dem nicht. :patsch :roll:
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#5

10.03.2022, 13:29

Dann kann ich noch den Auszug aus dem BRAK-Newsletter anbieten, darin enthalten ein Link zur BT-Drucks. 17/12634:
https://www.brak.de/fileadmin/05_zur_re ... .news.html
und ein Artikel aus der Legal Tribune Online aus August 2021:
https://www.lto.de/recht/juristen/b/anw ... -regelung/
Aktuell gilt weiterhin: Beim Versand aus dem eigenen beA genügt i. d. R. eine einfache elektronische Signatur, wenn das Postfach des vertretenen Kollegen benutzt wird, dann muss der Vertreter mit der Signaturkarte qualifiziert elektronisch signieren.
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#6

10.03.2022, 13:33

Auf jeden Fall darf nicht auf dem Schriftsatz ohne jeden Zusatz ein anderer Name stehen als der des Versenders/Signierenden.

Den Wortlaut wie oben "in Abwesenheit von A elektronisch signiert von B" halte ich für missverständlich und deshalb nicht empfehlenswert.
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