SEPA-Lastschriftmandat ans Mahngericht per beA?
Verfasst: 04.02.2022, 16:07
Hallo,
mein Chef hat ein neues Konto für Mahnsachen und ich sollte die beim Mahngericht hinterlegte Bankverbindung ändern. Die entsprechenden Anträge habe ich ausgefüllt. Meine Kollegin meint jedoch, dass die per beA übertragen werden müssen. Im Hinblick darauf, dass § 130d ZPO im Abschnitt "Mündliche Verhandlung" bin ich aber eigentlich der Auffassung, dass man die ganz normal als Brief versenden kann. Wer hat Recht?
Schonmal allen ein schönes Wochenende!
mein Chef hat ein neues Konto für Mahnsachen und ich sollte die beim Mahngericht hinterlegte Bankverbindung ändern. Die entsprechenden Anträge habe ich ausgefüllt. Meine Kollegin meint jedoch, dass die per beA übertragen werden müssen. Im Hinblick darauf, dass § 130d ZPO im Abschnitt "Mündliche Verhandlung" bin ich aber eigentlich der Auffassung, dass man die ganz normal als Brief versenden kann. Wer hat Recht?
Schonmal allen ein schönes Wochenende!