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SEPA-Lastschriftmandat ans Mahngericht per beA?

Verfasst: 04.02.2022, 16:07
von WörkWörk
Hallo,
mein Chef hat ein neues Konto für Mahnsachen und ich sollte die beim Mahngericht hinterlegte Bankverbindung ändern. Die entsprechenden Anträge habe ich ausgefüllt. Meine Kollegin meint jedoch, dass die per beA übertragen werden müssen. Im Hinblick darauf, dass § 130d ZPO im Abschnitt "Mündliche Verhandlung" bin ich aber eigentlich der Auffassung, dass man die ganz normal als Brief versenden kann. Wer hat Recht? ;)

Schonmal allen ein schönes Wochenende!

Re: SEPA-Lastschriftmandat ans Mahngericht per beA?

Verfasst: 05.02.2022, 09:23
von Nora_1986
Guten Morgen :wink2
Also, ich würde mich an das Prinzip halten, alle Nachrichten an Gerichte per beA zu versenden wegen der aktiven Nutzungspflicht seit 1.1.22. Grüße

Re: SEPA-Lastschriftmandat ans Mahngericht per beA?

Verfasst: 07.02.2022, 09:45
von mesotty
Hallo,

ich würde ebenfalls per beA versenden, selbst wenn es anders funktionieren würde. Würde keine Zeit aufwänden mir um sowas Gedanken zu machen.

Grüße aus Heidelberg