Hallo,
mein Chef hat ein neues Konto für Mahnsachen und ich sollte die beim Mahngericht hinterlegte Bankverbindung ändern. Die entsprechenden Anträge habe ich ausgefüllt. Meine Kollegin meint jedoch, dass die per beA übertragen werden müssen. Im Hinblick darauf, dass § 130d ZPO im Abschnitt "Mündliche Verhandlung" bin ich aber eigentlich der Auffassung, dass man die ganz normal als Brief versenden kann. Wer hat Recht?
Schonmal allen ein schönes Wochenende!
SEPA-Lastschriftmandat ans Mahngericht per beA?
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Hallo,
ich würde ebenfalls per beA versenden, selbst wenn es anders funktionieren würde. Würde keine Zeit aufwänden mir um sowas Gedanken zu machen.
Grüße aus Heidelberg
ich würde ebenfalls per beA versenden, selbst wenn es anders funktionieren würde. Würde keine Zeit aufwänden mir um sowas Gedanken zu machen.
Grüße aus Heidelberg