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Zustellung Zahlungsverbot per beA

Verfasst: 27.01.2022, 13:55
von RENO-Eule
Hallo Zusammen :wink2

Wie werden seit dem 01.01.2022 Zahlungsverbote einreicht?
Mit Anschreiben/Zustellungsauftrag per beA ans Amtsgericht?
Mit Abschriften zwecks Zustellung? Oder doch per Post?

Mir fehlt hier gerade die Fantasie :oops:

LG, Eule

Re: Zustellung Zahlungsverbot per beA

Verfasst: 27.01.2022, 15:10
von Lämmchen
Liebe Eule,

ich hoffe, dass es kein Berliner Gericht betrifft. Da klappt das im Moment überhaupt gar nicht, was vorläufige Zahlungsverbote angehen. Scheinbar verschwinden die auf Nimmer-Wiedersehen.

Du schickst es auf jeden Fall per beA. Da brauchst Du auch keine Abschrift.

Re: Zustellung Zahlungsverbot per beA

Verfasst: 27.01.2022, 15:51
von Tigerle
Du kannst ein Zahlungsverbot auch direkt an einen Gerichtsvollzieher Deiner Wahl senden und musst nicht den Weg übers Gericht gehen.

Re: Zustellung Zahlungsverbot per beA

Verfasst: 27.01.2022, 16:28
von RENO-Eule
@ Lämmchen: nein, es ist kein Berliner Gericht.

@ All: Danke für die schnellen Antworten!

Kurze Rückfrage: wir müssen aber dann die zusätzlichen Kosten des GVZ für die gefertigten Abschriften zahlen,
oder gibt die zusätzlichen Kosten nicht, sowie beim PfÜB?