Zustellung Zahlungsverbot per beA

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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RENO-Eule
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#1

27.01.2022, 13:55

Hallo Zusammen :wink2

Wie werden seit dem 01.01.2022 Zahlungsverbote einreicht?
Mit Anschreiben/Zustellungsauftrag per beA ans Amtsgericht?
Mit Abschriften zwecks Zustellung? Oder doch per Post?

Mir fehlt hier gerade die Fantasie :oops:

LG, Eule
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Lämmchen
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#2

27.01.2022, 15:10

Liebe Eule,

ich hoffe, dass es kein Berliner Gericht betrifft. Da klappt das im Moment überhaupt gar nicht, was vorläufige Zahlungsverbote angehen. Scheinbar verschwinden die auf Nimmer-Wiedersehen.

Du schickst es auf jeden Fall per beA. Da brauchst Du auch keine Abschrift.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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Tigerle
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#3

27.01.2022, 15:51

Du kannst ein Zahlungsverbot auch direkt an einen Gerichtsvollzieher Deiner Wahl senden und musst nicht den Weg übers Gericht gehen.
RENO-Eule
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#4

27.01.2022, 16:28

@ Lämmchen: nein, es ist kein Berliner Gericht.

@ All: Danke für die schnellen Antworten!

Kurze Rückfrage: wir müssen aber dann die zusätzlichen Kosten des GVZ für die gefertigten Abschriften zahlen,
oder gibt die zusätzlichen Kosten nicht, sowie beim PfÜB?
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