Hallo Zusammen
Wie werden seit dem 01.01.2022 Zahlungsverbote einreicht?
Mit Anschreiben/Zustellungsauftrag per beA ans Amtsgericht?
Mit Abschriften zwecks Zustellung? Oder doch per Post?
Mir fehlt hier gerade die Fantasie
LG, Eule
Zustellung Zahlungsverbot per beA
- Lämmchen
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Liebe Eule,
ich hoffe, dass es kein Berliner Gericht betrifft. Da klappt das im Moment überhaupt gar nicht, was vorläufige Zahlungsverbote angehen. Scheinbar verschwinden die auf Nimmer-Wiedersehen.
Du schickst es auf jeden Fall per beA. Da brauchst Du auch keine Abschrift.
ich hoffe, dass es kein Berliner Gericht betrifft. Da klappt das im Moment überhaupt gar nicht, was vorläufige Zahlungsverbote angehen. Scheinbar verschwinden die auf Nimmer-Wiedersehen.
Du schickst es auf jeden Fall per beA. Da brauchst Du auch keine Abschrift.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
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@ Lämmchen: nein, es ist kein Berliner Gericht.
@ All: Danke für die schnellen Antworten!
Kurze Rückfrage: wir müssen aber dann die zusätzlichen Kosten des GVZ für die gefertigten Abschriften zahlen,
oder gibt die zusätzlichen Kosten nicht, sowie beim PfÜB?
@ All: Danke für die schnellen Antworten!
Kurze Rückfrage: wir müssen aber dann die zusätzlichen Kosten des GVZ für die gefertigten Abschriften zahlen,
oder gibt die zusätzlichen Kosten nicht, sowie beim PfÜB?