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Akteneinsicht elektronisch

Verfasst: 27.01.2022, 11:46
von Soenny
Hallo zusammen ;)

Ich gehe davon aus, daß in Zukunft auch immer mehr Ermittlungsakten auf dem elektronischen Wege übersandt werden. Aktuell habe ich eine Sache in Hessen, die versenden schon elektronisch. Ich habe jetzt gelesen, daß die Behörde dann nur noch 5 € verlangen kann, statt die obligatorischen 12 €. Aber können wir auch was ansetzen? Kopien fallen bei uns weg, wir haben E-Akte. Gibt es eine Pauschale dafür, daß ich die Datei in Empfang genommen und gespeichert habe? :oops:

Re: Akteneinsicht elektronisch

Verfasst: 27.01.2022, 13:08
von Adora Belle
Nein, das wurde natürlich im VV nicht berücksichtigt. Nr. 7000 Ziff.2 bezieht sich nur auf Nr. 7000 Ziff.1d, also nur auf zusätzliche Ablichtungen, die im Einverständnis mit dem Mandanten angefertigt wurden. Der Gesetzgeber geht wohl davon aus, dass der Abruf von Dateien keinen Aufwand verursacht. :roll:

Re: Akteneinsicht elektronisch

Verfasst: 27.01.2022, 13:13
von Soenny
Ich habe es befürchtet, Danke Adora ;)