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beA-Nutzungspflicht nur für ordentliche Gerichte?

Verfasst: 26.01.2022, 12:31
von Rehlein39
Hallo an Alle!

Ich muss jetzt mal eine wahrscheinlich dumme Frage stellen: Ich meine, hier im Forum gelesen zu haben, dass die aktive beA-Nutzungspflicht seit dem 01.01.2022 nur für die ordentlichen Gerichte gilt.
Ist das richtig :oops:
Lt. meinen Informationen, muss man zwingend mit allen Gerichten über beA kommunizieren und wir haben selten was an die besonderen Gerichtsbarkeiten. Jetzt ist es aber soweit und ich bin verunsichert...
Kann mich bitte jemand kurz aufklären?

Viele Grüße

ein verwirrtes Rehlein

Re: beA-Nutzungspflicht nur für ordentliche Gerichte?

Verfasst: 26.01.2022, 12:32
von Anahid
Du musst für alles beA nutzen, auch für Vollstreckungsaufträge etc.

Re: beA-Nutzungspflicht nur für ordentliche Gerichte?

Verfasst: 26.01.2022, 12:52
von Rehlein39
ok, ich danke Dir, Anahid

Re: beA-Nutzungspflicht nur für ordentliche Gerichte?

Verfasst: 26.01.2022, 13:10
von Adora Belle
Die aktive Nutzungspflicht ist in den jeweiligen Verfahrensordnungen geregelt.