beA-Nutzungspflicht nur für ordentliche Gerichte?

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Rehlein39
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#1

26.01.2022, 12:31

Hallo an Alle!

Ich muss jetzt mal eine wahrscheinlich dumme Frage stellen: Ich meine, hier im Forum gelesen zu haben, dass die aktive beA-Nutzungspflicht seit dem 01.01.2022 nur für die ordentlichen Gerichte gilt.
Ist das richtig :oops:
Lt. meinen Informationen, muss man zwingend mit allen Gerichten über beA kommunizieren und wir haben selten was an die besonderen Gerichtsbarkeiten. Jetzt ist es aber soweit und ich bin verunsichert...
Kann mich bitte jemand kurz aufklären?

Viele Grüße

ein verwirrtes Rehlein
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Anahid
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#2

26.01.2022, 12:32

Du musst für alles beA nutzen, auch für Vollstreckungsaufträge etc.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Rehlein39
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#3

26.01.2022, 12:52

ok, ich danke Dir, Anahid
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Adora Belle
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#4

26.01.2022, 13:10

Die aktive Nutzungspflicht ist in den jeweiligen Verfahrensordnungen geregelt.
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