Hallo an Alle!
Ich muss jetzt mal eine wahrscheinlich dumme Frage stellen: Ich meine, hier im Forum gelesen zu haben, dass die aktive beA-Nutzungspflicht seit dem 01.01.2022 nur für die ordentlichen Gerichte gilt.
Ist das richtig
Lt. meinen Informationen, muss man zwingend mit allen Gerichten über beA kommunizieren und wir haben selten was an die besonderen Gerichtsbarkeiten. Jetzt ist es aber soweit und ich bin verunsichert...
Kann mich bitte jemand kurz aufklären?
Viele Grüße
ein verwirrtes Rehlein
beA-Nutzungspflicht nur für ordentliche Gerichte?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14409
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Die aktive Nutzungspflicht ist in den jeweiligen Verfahrensordnungen geregelt.