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Re: Allgemeine Fragen rund um beA
Verfasst: 06.10.2025, 11:57
von paralegal6
Ab sofort steht ein XNP-Update zur Verfügung, das bis spätestens 31. Oktober 2025 für alle
Arbeitsplätze in Notarkanzleien installiert sein muss. Für die Installation sind lokale
Administratorenrechte notwendig, weshalb dieses gegebenenfalls durch Ihren Systembetreuer
durchgeführt werden muss. Das Update kann über den folgenden Link heruntergeladen
werden:
https://onlinehilfe.bnotk.de/xnp/Aktual ... Sommer2025. Ab dem 06. Oktober 2025
wird das Update zudem automatisch beim Start von XNP angeboten.
https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtun ... -2025.html
Re: Allgemeine Fragen rund um beA
Verfasst: 08.01.2026, 14:19
von paralegal6
Hat wer die app von BEAK? Überlege zu wechseln von suite. Läuft???
Re: Allgemeine Fragen rund um beA
Verfasst: 08.01.2026, 14:33
von legalspecialist
Hatten wir geschlagene 4-Wochen, es war so anfällig, dass wir dies abgeschafft haben. Da unsere Berufsträger alle u.a. auch mobil arbeiten, sind die Laptops ohnehin mit Kartenlesern ausgerichtet sodass auch ein Abruf mobil mgl. ist - klappt sehr gut bislang.
Re: Allgemeine Fragen rund um beA
Verfasst: 08.01.2026, 14:55
von paralegal6
Also habt ihr statt brak gar keine App sondern via desktop? Ich wollt schon App behalten da ich dann auch wenn lapi aus ist fix reinschauen kann. Suite ist eigentlich ok aber kostet 40€ und brak nix. Zertifikat hab ich ja
Re: Allgemeine Fragen rund um beA
Verfasst: 08.01.2026, 15:11
von legalspecialist
Ja, wir nutzen die Desktopversion, Dank "mobiler Daten" ist dies auch recht reibungslos m.E.
Re: Allgemeine Fragen rund um beA
Verfasst: 12.01.2026, 10:13
von paralegal6
huhu, an die BRAK App Nutzer: es geht nur mit RA Token? also ich als MA muss bei suite bleiben? Toll, Chef hat dann umsonst und ich zahl 40 € ...
Re: Allgemeine Fragen rund um beA
Verfasst: 05.05.2026, 12:45
von paralegal6
Wenn ich Ges.Schuldner habe (GbR) kann ich den Widerspruch MB in eine beA packen oder müssen es 2 sein da 2 Az? oder werden eh nur die Dateien eingelesen, egal was in der Mail steht?
Re: Allgemeine Fragen rund um beA
Verfasst: 05.05.2026, 14:31
von Pitt
Ich persönlich würde für jeden einzelnen Widerspruch eine eigene Nachricht mit dem jeweiligen Aktenzeichen anlegen. Mein Vertrauen in die technischen Fähigkeiten der Justiz ist nicht mehr so groß, dass ich darauf vertraue, dass mehrere EDA-Dateien mit unterschiedlichen Aktenzeichen, die in einer Nachricht versandt werden, zeitnah und korrekt dem jeweiligen Verfahren zugeordnet werden können. Kann aber auch sein, dass ich den Gerichten Unrecht tue, weil ich hier in den letzten Wochen einige Gerichte erlebt haben, wo der elektronische Rechtsverkehr einfach nur Murks ist.
Re: Allgemeine Fragen rund um beA
Verfasst: 05.05.2026, 14:44
von paralegal6
Danke, aber ist es beim Mahngericht nicht automatisiert? Oder sitzt da tatsächlich ein Mensch an Widersprüchen? Hatte beides zusammen versandt und harre nun mal der Dinge
Re: Allgemeine Fragen rund um beA
Verfasst: 05.05.2026, 14:56
von Pitt
Normalerweise ist das automatisiert, aber ob das Programm sich vorrangig an dem Aktenzeichen im Betreff der beA-Nachricht orientiert und dann erst mal alle Anhänge unter dieses Aktenzeichen des Empfängers speichert oder ob es direkt beim Eingang der beA-Nachricht auf dem Intermediär des Gerichts die in den EDA-Dateien enthaltenen Aktenzeichen korrekt beim Empfänger zuordnet, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich drücke die Daumen, dass es klappt.