EB per beA zurücksenden
Verfasst: 12.01.2022, 15:48
Nach längerer kindbedingter Berufspause von sieben Jahren bin ich seit kurzem wieder im Job. Deswegen ist beA noch ziemliches Neuland für mich. Klar müssen jetzt EBs, die per beA reinkommen auch per beA zurückgesandt werden. Jetzt rätsele ich allerdings vor mich hin, wie genau ich das machen muss. Eigentlich soll ja die elektronische Signatur die Unterschrift ersetzen. Muss ich also ein EB trotzdem noch unterschreiben lassen?
Und wie ist das mit dem Datum? Wenn das Gericht uns etwas per beA schickt, dann gilt es ja als zugestellt an dem Tag. Ist es überhaupt noch notwendig, das EB auszudrucken, das Datum einzutragen und wieder einzuscannen zum Verschicken? Chef meinte heute, ich soll probehalber einfach mal ein EB "nackig" wie es reinkommt, wieder zurücksenden und sehen was passiert.
Wie macht ihr das?
Und wie ist das mit dem Datum? Wenn das Gericht uns etwas per beA schickt, dann gilt es ja als zugestellt an dem Tag. Ist es überhaupt noch notwendig, das EB auszudrucken, das Datum einzutragen und wieder einzuscannen zum Verschicken? Chef meinte heute, ich soll probehalber einfach mal ein EB "nackig" wie es reinkommt, wieder zurücksenden und sehen was passiert.
Wie macht ihr das?