EB per beA zurücksenden

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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#1

12.01.2022, 15:48

Nach längerer kindbedingter Berufspause von sieben Jahren bin ich seit kurzem wieder im Job. Deswegen ist beA noch ziemliches Neuland für mich. Klar müssen jetzt EBs, die per beA reinkommen auch per beA zurückgesandt werden. Jetzt rätsele ich allerdings vor mich hin, wie genau ich das machen muss. Eigentlich soll ja die elektronische Signatur die Unterschrift ersetzen. Muss ich also ein EB trotzdem noch unterschreiben lassen?

Und wie ist das mit dem Datum? Wenn das Gericht uns etwas per beA schickt, dann gilt es ja als zugestellt an dem Tag. Ist es überhaupt noch notwendig, das EB auszudrucken, das Datum einzutragen und wieder einzuscannen zum Verschicken? Chef meinte heute, ich soll probehalber einfach mal ein EB "nackig" wie es reinkommt, wieder zurücksenden und sehen was passiert. ;)

Wie macht ihr das?
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#2

12.01.2022, 16:13

Beim elektronischen Empfangsbekenntnis braucht der RA, wenn er es aus seinem eigenen beA heraus versendet, nicht elektronisch zu signieren. Schickt das Gericht noch ein EB als Papiervordruck, füllen wir das hier aus, unterschreiben es, scannen es als PDF ein und schicken es per beA zurück. Es gibt im beA übrigens keine Zustellfiktion. Das Schriftstück gilt also nicht zugegangen mit dem Eingang ins beA, sondern erst mit Kenntnisnahme durch den empfangenden RA.
Ausnahme: § 193a Abs. ZPO n. F., wenn der GVZ zustellt.

Hilfreich ist auch dieser Newsletter:
https://www.brak.de/fileadmin/05_zur_re ... 62019.html
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#3

13.01.2022, 21:39

Vielen Dank für die Antwort und vor allem auch für die Hinweise auf die beA-Newsletter!
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suzette
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#4

21.01.2022, 12:13

Wenn das EB per beA kommt, kannst du auch das Datum ändern.

Also wenn z. B. die Nachricht gestern im beA einging und der RA liest sie erst heute, dann kann er das Datum von heute im eEB angeben.
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