Einspruch gegen Bußgeldbescheide über beA

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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188F
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#1

12.01.2022, 11:04

Guten Morgen,

hier stellt sich gerade die Frage, ob wir als Rechtsanwaltskanzleien nun auch verpflichtet sind, nicht nur gegenüber den Gerichten, sondern auch allen anderen Behörden, wie z.B. mit den Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten per beA zu kommunizieren. Sind die Bußgeldstellen denn schon alle flächendeckend an das elektronische Behördenpostfach angeschlossen?

Lt. dem Bundesamt für Justiz müsste das wohl tatsächlich so sein, also danach wären seit 01.01.2022 keine Einsprüche mehr per Fax möglich. Auf verschiedenen Internetseiten der Bußgeldbehörden finde ich hierzu aber nichts Weiteres. Das ist alles noch ziemlich undurchsichtig.

Was habt Ihr dazu gehört? Können wir Einsprüche gegen Bußgeldbescheide noch faxen oder nicht mehr?

Viele Grüße
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Adora Belle
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#2

12.01.2022, 11:08

Solange im OWiG nichts dazu steht... Einige wenige Rechtsmittel in Straf/Bußgeldsachen müssen elektronisch eingereicht werden. Alles andere darf, aber muss nicht.
188F
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#3

12.01.2022, 11:28

Das gibt das BfJ hierzu bekannt:

"Der Einspruch kann auch durch ein elektronisches Dokument eingelegt werden, sofern dieses für die Bearbeitung durch das BfJ und das Gericht geeignet ist. (...) Die Voraussetzungen im Einzelnen ergeben sich aus § 32a StPO in Verbindung mit der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV)".

Hier steht dann "kann auch", was so viel heißt wie "muss nicht".

Im OWiG selbst finde ich auf die Schnelle so jetzt nichts dazu.

In der "Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach* (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)" ist das OWiG noch nicht aufgeführt; zum Behördenpostfach steht, dass die "Behörden sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Übermittlung elektronischer Dokumente auf einem sicheren Übermittlungsweg ein besonderes elektronisches Behördenpostfach verwenden können."

So weit - so gut: Ich bleibe dann mal entspannt und denke, dass Einsprüche gegen Bußgeldbescheide bei den Bußgeldstellen noch ganz normal durch uns eingelegt werden können.

Ich bin trotzdem für weitere Informationen und Erfahrungen offen.
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Soenny
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#4

12.01.2022, 11:42

Wenn wir eine ID finden, schicken wir z.B. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide per beA.
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#5

12.01.2022, 12:07

Soenny hat geschrieben:
12.01.2022, 11:42
Wenn wir eine ID finden, schicken wir z.B. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide per beA.
Aber Obacht: m. W. muss dann auch dringend qualifiziert elektronisch signiert werden, auch wenn der RA aus dem eigenen Postfach versendet.
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Soenny
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#6

12.01.2022, 12:18

Machen wir ;)
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#7

12.01.2022, 12:26

Wir signieren auch sowieso alles, egal ob RA selbst verschickt oder über uns, dann brauchen wir uns hier nicht noch mehr damit zu beschäftigen.
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