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Re: beA-Nutzungs-Pflicht... aber was, wenn Originale eingereicht werden müssen?

Verfasst: 20.01.2022, 06:25
von Soenny
Hallo @sansibar :wink1

Ich werde Titel erst dann nachreichen, wenn ich einen Aufforderung mit Aktenzeichen bekomme. Die Gefahr, daß der Titel im Nirvana verschwindet ist mir einfach zu groß. Ich habe auch keine Hemmungen, die Verzögerungen den Gerichten "anzuhängen", wenn der Mandant sich beschwert, wir können schließlich nichts dafür.

Re: beA-Nutzungs-Pflicht... aber was, wenn Originale eingereicht werden müssen?

Verfasst: 20.01.2022, 08:52
von icerose
Soenny hat geschrieben:
20.01.2022, 06:25
Ich werde Titel erst dann nachreichen, wenn ich einen Aufforderung mit Aktenzeichen bekomme. Die Gefahr, daß der Titel im Nirvana verschwindet ist mir einfach zu groß.
Genauso mach ich das auch.

Re: beA-Nutzungs-Pflicht... aber was, wenn Originale eingereicht werden müssen?

Verfasst: 21.01.2022, 12:06
von Muschel
Adora Belle hat geschrieben:
11.01.2022, 10:41
BerH-Schein sollte allerdings elektronisch ausreichen + Versicherung, dass er im Original vorliegt.
Das reicht bei unserem Gericht nicht aus. Ich musste den BRH-Schein im Original per Post hinterherschicken :patsch