Re: beA-Nutzungs-Pflicht... aber was, wenn Originale eingereicht werden müssen?
Verfasst: 20.01.2022, 06:25
Hallo @sansibar
Ich werde Titel erst dann nachreichen, wenn ich einen Aufforderung mit Aktenzeichen bekomme. Die Gefahr, daß der Titel im Nirvana verschwindet ist mir einfach zu groß. Ich habe auch keine Hemmungen, die Verzögerungen den Gerichten "anzuhängen", wenn der Mandant sich beschwert, wir können schließlich nichts dafür.
Ich werde Titel erst dann nachreichen, wenn ich einen Aufforderung mit Aktenzeichen bekomme. Die Gefahr, daß der Titel im Nirvana verschwindet ist mir einfach zu groß. Ich habe auch keine Hemmungen, die Verzögerungen den Gerichten "anzuhängen", wenn der Mandant sich beschwert, wir können schließlich nichts dafür.